Anfrage Nr. 15-2467/2020:
Legitimation polizeilicher Überwachungskameras im Bezirk Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Legitimation polizeilicher Überwachungskameras im Bezirk Linden-Limmer

Die Polizeidirektion Hannover betreibt im Bezirksgebiet zwei Überwachungskameras, eine am Küchengarten, eine am Schwarzen Bär.

In der Berichterstattung zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hinsichtlich der Zulässigkeit dieser und weiterer Kameras im Stadtgebiet wird von Seiten der beklagten Polizeidirektion darauf hingewiesen, dass derartige Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden.

Ich diesem Zusammenhang frage ich die Polizeidirektion Hannover via Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Welche Formen von Kriminalität kommen überdurchschnittlich häufig im Verhältnis zu nicht überwachten Bereichen im Bezirksgebiet an den Standorten

a) Schwarzer Bär

b) Am Küchengarten

vor und werden von den Kameras erfasst?

2. In welcher Anzahl bezogen auf ein Jahr kommen diese Formen der Kriminalität durchschnittlich vor, in wie vielen dieser Fälle kommt es durch Auswertung der Kameraaufnahmen zur Aufklärung dieser Straftaten und welche weiteren Straftaten werden durch die Kameras erfasst und werden mittels dieser aufgeklärt?

3. Inwieweit sind nachweisbar die Bedingungen nach §32 Abs. 3 NPOG gegeben, die einen Betrieb der unter 1. genannten Kameras rechtfertigen?