Drucksache Nr. 15-2467/2018 S1:
Verkehrswende vorantreiben: gezielter Ausbau der Ladeinfrastruktur
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 6.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2467/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrswende vorantreiben: gezielter Ausbau der Ladeinfrastruktur
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 6.3.3.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel die Voraussetzung zu schaffen, damit es für die angestrebte stark wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in ausreichendem Umfang diskriminierungsfreien Zugang zu Ladesäulen/-stationen gibt. Dazu zählt unter anderem die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Flächen im Bezirk sowie eine entsprechende Kennzeichnung der Flächen.

Entscheidung

Dem Antrag wird weitgehend gefolgt.


Begründung:

Im Dezember 2018 wurde mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen in Hannover die Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an die enercity AG vergeben. Das Ausbauziel für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beträgt stadtweit 240 Ladepunkte (ca. 120 Ladeeinrichtungen) bis Ende 2019 und insgesamt 480 Ladepunkte bis Ende 2020. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur dient als Ergänzung zum üblichen und verlässlichen Laden zu Hause oder bei Arbeitgeber*innen.

Die Verteilung dieser öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet erfolgt nach vereinbarten Kriterien:
- Je Stadtbezirk müssen mindestens zwei Ladeeinrichtungen errichtet und betrieben werden;
- je Stadtteil soll nach Möglichkeit mindestens eine Ladeeinrichtung errichtet und betrieben werden;
- mindestens 30, bei Bedarf bis zu 60 dieser Ladeeinrichtungen sollen Gleichstrom-Schnellladeeinrichtungen sein;
- Orte von Interesse sollen angemessen mit Ladeeinrichtungen bedient werden (Ziele, die von touristischer oder wirtschaftlicher Bedeutung sind und üblicherweise mit dem Auto besucht werden);
- 30 Prozent der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sollen den spezifischen Bedarf der Bevölkerung abdecken. Ein solcher Bedarf liegt vor, wenn in einer Nachbarschaft von 250 m Entfernung die Nutzer*innen von drei oder mehr Elektrofahrzeugen eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung benötigen.

Hierzu werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 vier Bürger*innendialoge in Hannover stattfinden, in denen das bisherige Konzept vorgestellt und für den weiteren Ausbau Vorschläge aus den Stadtbezirken und von den Einwohner*innen gesammelt werden. Eine dieser Veranstaltungen wird auch den Stadtbezirk Döhren-Wülfel abdecken.