Antrag Nr. 15-2467/2017:
Ausbau von E-Government

Inhalt der Drucksache:

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Ausbau von E-Government

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadt Hannover soll die Bewohner*innen-Dienste, die online angeboten werden, quantitativ und qualitativ erweitern und optimieren1. Die Möglichkeiten des E-Government-
Gesetzes von 20132 sollen vollumfänglich ausgeschöpft werden. Dabei sind die rechtlichen
Voraussetzungen nicht höher anzusetzen, als dies bei üblichen Onlinediensten – etwa im
Bank- oder Versicherungsbereich – der Fall ist (Vgl. hierzu §2 - §7 EGovG).

Begründung

Begrüßenswerter Weise hat der Bezirksrat im September d.J. einen Antrag über die Einrichtung eines Bürgeramtes in unserem Stadtbezirk verabschiedet. Unbeschadet dessen – und flankierend hierzu – ist es sinnvoll und notwendig, mehr und leichter zugängliche Onlinedienste zu ermöglichen. Es gibt zum Beispiel mobilitätseingeschränkte Menschen, für die auch der kürzere Weg zu einem Bürgeramt in Wohnungsnähe gleichwohl immer noch zu beschwerlich ist. Die Zeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stehen für Onlinedienste weiterhin zur Verfügung. Wartezeiten vor Ort können online gänzlich vermieden werden.
Und anderes mehr.

In einer Rede beim Deutschen Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebunds am 20. Juni 2017 in Berlin hat Kanzlerin Merkel mit Bezug auf E-Government und Open Government eine „moderne Verwaltungskultur“ angemahnt. Wir sollten die Kanzlerin hier durchaus beim Wort nehmen.

Nehmen wir doch das EU-Mitglied Estland als Vorbild.

Den Unterschied in Sachen digitale Gesellschaft bringt Außenminister Sigmar Gabriel auf den Punkt: „Wir Deutschen haben uns dabei ein bisschen wie ein


1 Aus formaljuristischen Gründen kann dies erforderlichenfalls antragstechnisch auf den Zuständigkeitsbereich
des Bezirksrats Buchholz-Kleefeld eingeschränkt werden. Die Sinnfälligkeit der Anwendung
im gesamten Stadtgebiet liegt jedoch nahe.
2 Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung
und des Berichts des Innenausschusses – BT-Drucksache 17/13139 – den von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwurf – BT-Drucksache 17/11473 – nach zweiter und dritter Lesung
beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 07. Juni 2013 dem Gesetz zu. Das Gesetz ist am 1.
August 2013 in Kraft getreten.


Entwicklungsland gefühlt.“ Er und andere deutsche Politiker wie Angela Merkel (CDU), Hannelore Kraft (SPD) und sogar auch das Wirtschaftsministerium des
Rot-Rot-Grün regierten Thüringens pilgern in Heerscharen in die baltische Republik, um sich in Sachen E-Government zu informieren. Das ist auch dringend nötig: Deutschland hinkt laut dem European Digital Progress Reportder EU-Kommission im EU-Vergleich weit hinterher und liegt im E-Government nur auf Platz 18 von 28 Ländern.

Die estländische Erfolgsformel „Weniger Papier bedeutet mehr Produktivität“ findet hierzulande wenig konkrete Resonanz. In Estland funktionieren mehr als 99 Prozent der 2400 Staatsservices online.

In Deutschland müssen Nachweise wie Bescheide oder Urkunden fast immer in Papierform eingereicht werden. Beispiel Elterngeld: Wer die Leistung beantragt, muss sich bei einer Behörde eine papierne Geburtsurkunde besorgen und diese an ein anderes Amt weiterleiten.
Die Bewohner*innen werden für Kurierdienste im innerbehördlichen Schriftverkehr eingesetzt.

Dass es – auch in Deutschland – anders geht, zeigt ausgerechnet das Finanzamt: Die meisten Menschen können inzwischen ihre Einkommenssteuererklärungen online komplett papierlos abgeben.

Im Bundestagswahlkampf hat es nicht an verbalen Beteuerungen zugunsten einer beschleunigten Digitalisierung der Gesellschaft gefehlt. Wir sollten das auf Stadtbezirksebene als Chance begreifen, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen einzufordern.

Finanzielle Auswirkungen:

Die beantragten Maßnahmen sind ohnehin (irgendwann)vorgesehen. Es entstehen also mittel- und langfristig keine Mehrkosten.