Drucksache Nr. 15-2466/2020 S1:
Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der baulichen Substanz der Baudenkmale in der Wasserstadt in Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.11.2020
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2466/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der baulichen Substanz der Baudenkmale in der Wasserstadt in Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 11.11.2020
TOP 5.2.1.

Beschluss


0. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, einen Verwaltungsakt zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für die bauliche Substanz und zur Verkehrssicherung der Baudenkmale in der Wasserstadt (nach den vom Gesetzgeber vorgesehenen Anordnungen) durchzuführen.
0. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, aktive Verhandlungen zur Erarbeitung eines Konzepts für eine denkmalgerechte Nutzung der ehemaligen Continental-Gebäude in der Wasserstadt als Ort der Erinnerungskultur zu führen und dabei die Unterbringung des Stadtarchivs zu berücksichtigen.

Entscheidung


zu 1.)
Der aktuelle Zustand der Gebäude zeigt nach jahrelangem Leerstand akute Gefährdungen für den Erhalt der baulichen Substanz. Der Denkmaleigentümer ist verpflichtet, die Baudenkmale instandzuhalten und vor Gefährdung zu schützen. Wenn es für die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, kann die Denkmalschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen Anordnungen treffen. Gleichzeitig ist es immer das Ziel, in einem konstruktiven Miteinander einen gangbaren Weg für den Umgang mit einem Baudenkmal zu finden. Nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung als industrieller Produktionsstätte der Gummiverarbeitung sowie vor dem Hintergrund der städtebaulichen Zielsetzung, im Wege der kommunalen Bauleitplanung aus dem Industriestandort ein neues Wohnquartier zu entwickeln, ist es eine vorrangige und entscheidende Aufgabe, eine geeignete Nutzung zu finden, die planungs- und denkmalrechtlich genehmigungsfähig und wirtschaftlich tragfähig ist. Deutlich erschwert wird die gestellte Aufgabe durch die Schadstoffbelastung der Gebäude, auf die durch geeignete Nutzungen oder baulich konstruktive Maßnahmen reagiert werden muss. So kann es durchaus sein, dass bauliche Strukturen im Inneren der Gebäude zurückgebaut werden müssen, um eine sinnvolle Nutzung erst zu ermöglichen.



Insofern ist die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens bei der Anordnung konkreter Maßnahmen nicht zu trennen von der künftigen Nutzung und den daraus resultierenden notwendigen baulichen Anpassungen. Dennoch sollen auch im Vorfeld abschließender Entscheidungen zur Nutzung zumindest Maßnahmen zur Sicherung der Außenmauern durchgesetzt werden, nach Möglichkeit auf der Basis einer Verständigung mit dem Eigentümer. Wenn diese Verständigung nicht möglich sein sollte, sind auch die im Verwaltungsverfahren gesetzlich verankerten Zwangsmittel zu prüfen.

zu 2.)

Zur Nutzung Stadtarchiv gibt der Fachbereich 19 – Gebäudemanagement- folgende Erläuterung:
Mit der Drucksache 0640/2020N1 wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, die Anmietung von Archiv-/Depot und Büroflächen Stadtarchiv) europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 29.05.2020 veröffentlicht. Das Verfahren wird zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein, anschließend wird die Verwaltung der Politik eine Beschlussdrucksache zur Erteilung des Zuschlages vorlegen. Eine parallele Verhandlung oder die Aufhebung des Vergabeverfahrens wären rechtswidrig und würden Schadenersatzanspruch zur Folge haben. Insoweit können keine Verhandlungen für die Unterbringung des Stadtarchivs in der Wasserstadt Limmer aufgenommen werden.

Aus denkmalfachlicher und denkmalrechtlicher Sicht ist der Antrag des Bezirksrates zu unterstützen: Nach § 9 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) ist für Baudenkmale eine Nutzung anzustreben, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. Die Gemeinden sollen die Denkmaleigentümer hierbei unterstützen. Darüber hinaus ist in § 1 NDSchG der Grundsatz verankert, dass Kulturdenkmale im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Die ehemaligen Fabrikgebäude Wunstorfer Straße 130 dokumentieren als letzte Zeugen zusammen mit dem Verwaltungsgebäude und dem Wasserturm ein wichtiges Kapitel der Industriegeschichte und der Firmengeschichte Continental. Zur Denkmaltopographie des Geländes der Wasserstadt gehören aber auch die archäologischen Befunde des ehemaligen KZ-Außenlagers Limmer. Es entspricht also der denkmalfachlichen Zielstellung, zumindest Teilflächen der Baudenkmale mit kulturellen Einrichtungen öffentlich zugänglich zu machen und auch ein Forum der Dokumentation und Erinnerung einzurichten, das für das neue Wohnquartier ein Identität stiftender Ort der Begegnung sein könnte.