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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Irene Hagen
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Irene Hagen die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Irene Hagen hat mit Schreiben vom 31.08.2017 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat niederlegt.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.04 BRB
Hannover / 17.10.2017