Drucksache Nr. 15-2464/2023 S1:
Entscheidung zum Antrag der Fraktion Natürlich AhBaDa:
Neuer Zebrastreifen in der Petermannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.02.2024
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2464/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Antrag der Fraktion Natürlich AhBaDa:
Neuer Zebrastreifen in der Petermannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.02.2024
TOP 9.1.1.

Beschluss


Der Bezirksrat möge beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit richtet die Verwaltung direkt vor der Gebrüder-Körting-Schule, zwischen Bushaltestelle und Starenweg, zur erleichterten Querung der Petermannstraße, einen Zebrastreifen ein.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Bei der Entscheidung über die Neuanlage von Fußgängerüberwegen (ugs. Zebrastreifen) ist die Verwaltung an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Es handelt sich dabei um ergänzende Vorschriften des Bundes zur Straßenverkehrsordnung. Danach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Besondere Ausnahmegründe, die hier ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar. Insbesondere ist die Bündelung des Fußgängerquerverkehrs an einer Stelle eine wichtige Anforderung für die Anlage von Überwegen. Diese Anforderung ist im Bereich der Gebrüder-Körting-Schule nicht erreichbar, da die Schulkinder und ggf. begleitende Personen je nach ihrem Schulweg zu etwa gleichen Teilen die Fahrbahn nördlich oder südlich des Schuleinganges überqueren. Ein Fußgängerüberweg würde für die jeweils andere Hälfte der Kinder einen Umweg bedeuten, dem in Anbetracht des geringen Kfz-Verkehrsaufkommens kaum jemand folgen würde.




In Fällen, in denen die Grundvoraussetzungen für einen Überweg vorliegen, ist die Entscheidung unter anderem auch von der Fahrzeugbelastung zur Hauptzeit des Fußgängerquerverkehrs abhängig. Am 14.05.2024 hat die Verwaltung den Kfz-Verkehr über einen Zeitraum von 10 Stunden im Bereich des Knotens Petermannstraße / Auf den Kirchstücken gezählt. In der Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr als morgendlicher Spitzenstunde zum Schulbeginn gab es im südlichen Abschnitt der Petermannstraße 214 Kfz-Fahrten, ein Großteil davon allerdings als Eltern-Taxis zu/von der Schule, zu/von der benachbarten Kita sowie zeitlich begrenzter Baustellenverkehr des Kita-Neubaues am östlichen Ende der Petermannstraße. Dies entspricht knapp der nach R-FGÜ 2001 festgesetzten Mindestverkehrsstärke für den Kfz-Verkehr. Bereits nach Schulbeginn um 8:00 Uhr nimmt die Kfz-Verkehrsstärke wieder deutlich ab, so dass der geringe stündliche Mindestwert der Richtlinie nicht erreicht wird, was an der ungewöhnlich verkehrsruhigen Lage dieser Grundschule am Rande von Wohngebiet und Bornumer Holz liegt. Zu einem weiteren Termin vor Ort am 14.05.2024 war festzustellen, dass selbst während der „Hauptverkehrszeit“ um ca. 7:45 Uhr kein Kind Mühe hatte, innerhalb kurzer Zeit über die Straße und zum Schuleingang zu gelangen. Insofern ist festzuhalten, dass aus den genannten Gründen ein Fußgängerüberweg nicht zulässig und nach den örtlichen Gegebenheiten für die Schulwegsicherung auch nicht erforderlich ist. Aufgrund der überwiegend durch Elterntaxis erzeugten Probleme empfiehlt es sich auch hier, dass die Schule unterstützende Informationen zum Verkehrsverhalten an die Eltern richten könnte, um die Situation vor Ort zu verbessern.