Antrag Nr. 15-2462/2017:
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben geändert und ihr dann zugestimmt:
1. In allen Gebäuden soll oberhalb des Erdgeschosses ausschließlich Wohnen die einzig zulässige Nutzungsart sein.
2. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass auf Dauer 30 % der geplanten möglichst kleinteiligen Wohneinheiten mit mind. 30 % der Wohnfläche als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
3. im Rahmen des Durchführungsvertrages wird der Vorhabenträger verpflichtet, sich zumindest an den Kosten zur Schaffung bedarfsentsprechender Kinderbetreuungsplätze in der näheren Umgebung angemessen zu beteiligen.

Begründung

Im Gegensatz zu der Versorgung mit Hotelbetten ist derzeit Wohnraum gerade im Stadtbezirk Mitte absolute Mangelware. Insbesondere in Universitätsnähe suchen zahlreiche studierende bezahlbaren Wohnraum, auf der Warteliste der Universität befinden sich dem Vernehmen nach derzeit rund 1.500 Studierende.
Dem parallelen Anwachsen leerstehender Hotelbetten und der Zahl der obdachlosen Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte muss durch eine bedarfsentsprechende Bauleitplanung vorausschauend entgegengewirkt werden.
Investition und soziale Verantwortung gehören zusammen.