Drucksache Nr. 15-2461/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Breitband an Schulen: Förderaquise gestartet (DS Region 2466/2019)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2461/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Breitband an Schulen: Förderaquise gestartet (DS Region 2466/2019)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.7.

Die Region Hannover plant die Erschließung der unterversorgten Schulstandorte bis 2021. Betroffen davon ist laut Aufstellung der Regionsverwaltung in unserem Stadtbezirk lediglich die IGS Bothfeld.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind alle weiteren Schulstandorte in unserem Stadtbezirk mit ausreichendem Breitband ausgestattet?
2. Sind die in der Aufstellung der Region angegebenen Schülerzahlen auch nach einem Neubau und Aufstockung noch richtig?
3. Ist die Vorgabe Mbit/s von Bund/Land ausreichend angegeben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1:
Die Stadt Hannover hat in ihrer Digitalisierungsstrategie festgelegt, dass analog zur Zielsetzung des Landes Niedersachsen, alle Schulstandorte bis zum Jahr 2025 mit >=1GBit/s versorgt werden. Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Region Hannover besagt, dass 10 Schulstandorte (inkl. der IGS Bothfeld) durch Inanspruchnahme von Fördermitteln mit schnellem Breitband ausgestattet werden. Weiterhin hat das Markterkundungsverfahren ergeben, dass Telekommunikationsunternehmen folgende Standorte im Eigenausbau mit schnellem Internet erschließen:
· IGS Vahrenheide-Sahlkamp
· Fridtjof-Nansen-Schule
· Grundschule Tegelweg
· Grundschule Hägewiesen
· Grundschule Gartenheimstraße
· Grundschule Grimsehlweg
· Hoffmann-v.-Fallersleben-Schule

Darüber hinaus erschließt die LHH folgende Standorte mit schnellem Internet im Eigenausbau:
· Herschelschule
· Albrecht-Dürer-Schule
Alle Standorte werden nach der Breitbanderschließung mit ausreichender Internetgeschwindigkeit versorgt sein.

zu 2:
Die Region Hannover hat uns im Vorfeld um die Mitteilung des IST-Stands der Schülerzahlen je Standort gebeten. Dies war notwendig, um die Unterversorgung je Standort festzustellen. Die LHH geht davon aus, dass die errechnete Breitbandversorgung auch bei einem Anstieg der Schülerzahlen ausreichend ist.

zu 3:
Die Vorgabe MBit/s von Bund/Land ist das Ergebnis einer Formelberechnung, die aus der zugehörigen Förderrichtlinie resultiert und für die Inanspruchnahme von Fördermitteln notwendig ist.