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Dringlichkeitsantrag gemäß §§ 11 und 32 der Geschäftsordnung des Rates:
Keine Verlagerung der Asbesthalde von Wunstorf nach Lahe
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden dringend aufgefordert, die Region Hannover zu veranlassen, von dem Vorhaben, die asbesthaltigen Ablagerungen in Wunstorf zur Zentraldeponie Hannover-Lahe zu verlagern, Abstand zu nehmen und keine diesbezügliche Änderung der Deponiegenehmigung zu betreiben.
Begründung
Eine weitere Belastung oder Gefährdung der Menschen, die im Umfeld der Zentraldeponie in Lahe leben, ist nicht zumutbar. Der Bezirksrat lehnt daher eine Verlagerung von asbesthaltigen Abfällen zur Zentraldeponie nach Lahe entschieden ab.
Nachdem das Vertrauen der Bevölkerung bezüglich der MVA Lahe mehrfach
gebrochen wurde (mehrere Störfälle, Überschreitung der Abfallmengen, zu späte
bzw. unvollständige Informationen), ist eine nachträgliche Änderung der
Deponiegenehmigung absolut unzumutbar, besonders vor dem Hintergrund, dass
geeignete Deponien dafür zur Verfügung stehen.