Drucksache Nr. 15-2456/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche Spielplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2024
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-2456/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche Spielplätze
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2024
TOP 8.1.2.

Die Ansprüche an Spielplätze haben sich im Laufe der Jahre in vielerlei Hinsicht verändert. Damit allen Kindern eine Teilhabe am gemeinsamen Spiel und Spaß ermöglicht werden kann, sollen auch für in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkte Kinder Spielgeräte vorgehalten werden. Angebote für Kleinkinder dürfen ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben. Angesichts der Klimawandels sind zudem Möglichkeiten der Abkühlung während und nach dem Spielen, zum Beispiel durch Verschattung, sehr wichtig.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Auf welchen Spielplätzen im Stadtgebiet gibt es bereits jetzt Angebote für behinderte Kinder sowie für Kleinkinder und auf welchen Spielplätzen werden diese Angebote demnächst folgen?
2. Auf welchen Spielplätzen sind bereits jetzt umfangreiche Verschattungsmaßnahmen umgesetzt worden, welche werden folgen und ist parallel dazu die Errichtung von Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen geplant?
3. Welche Schulhöfe im Stadtbezirk sind nach Schulschluss öffentlich zugänglich und benutzbar?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Die seit 2009 geltende Behindertenrechtskonvention wird in allen Bereichen des täglichen Lebens sukzessive integriert, aber noch nicht in allen Bereichen erfolgreich und in Gänze umgesetzt. Bei Neuanlagen von Spiel- und Freizeitanlagen kommen Elemente der Inklusion wie z.B. barrierefreie Zugänglichkeit, kontrastreiche Gestaltung (für Seheingeschränkte), sowie das Ansprechen von möglichst vielen Sinnen (Sehen, Hören, Tasten, etc.) unter Berücksichtigung aller zu erwartenden Nutzer*innen zur Anwendung. Auch in der Unterhaltung von Spielanlagen werden diese Punkte berücksichtigt und im Rahmen der Möglichkeiten integriert. Wichtig ist dabei, eine große Vielfalt anzubieten, um für jede*n eine Teilhabe (dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderung und Kindern unterschiedlichen Alters gleichermaßen) zu ermöglichen. Dies wird im Rahmen der Gegebenheiten umgesetzt.
2021 wurde der Kinderspielplatz Langensalzastraße/ Haus der Jugend mit „Aktion Mensch“ komplett barrierefrei gebaut und ein fugenloser Fallschutz eingebaut.
Leider lässt sich in diesen Gummi-Fallschutz kein Baum zur möglichen Verschattung und Kühlung der Fläche pflanzen.

Im Planungsprozess befinden sich derzeit folgende Projekte:

· Stadtplatz und Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Platz West (Ausbau 2. Hälfte 2025)
· Spiel- und Bolzplatz Am Südbahnhof - SOPRO aus 2022
· Kinderspielplatz Große Barlinge/Lutherstraße - Ausbau Anfang 2025
· Kinderspielplatz Hilde-Schneider-Allee- SOPRO 2023, Ausbau Mitte 2025
· Kinderspielplatz Haspelfelder Weg - SOPRO 2019/2020, Ausbau Mitte 2025

Zu 2. Grundsätzlich wird bei allen Freiflächenplanungen insbesondere auf Spielplätzen das Thema Beschattung durch Gehölzpflanzungen mit betrachtet. Planungsziel ist die Herstellung von Spielflächen, in denen ausreichend schattige Flächen zum Spiel zur Verfügung stehen. Eine komplette Beschattung von Spielbereichen ist aus planerischer Sicht nicht wünschenswert (keine Abtrocknung, Bildung von Moosen und Algen etc). Bäume sind als Schattenspender grundsätzlich sehr gut geeignet, wenn sie örtlich gezielt im Nahbereich der Spielangebote gepflanzt werden und zu den strahlungsreichen Tageszeiten den Schatten auf die zu schützenden Bereiche werfen.
Auch im Rahmen der Spielplatzunterhaltung werden fortlaufend potentiell mögliche Baumstandorte geprüft und umgesetzt.

Bei dem Versuch einer Darstellung der Verhältnisse zur gestellten Aufgabe entstand die in der Anlage befindliche Liste. Sie stellt eine Momentaufnahme dar. Die Unterhaltung öffentlicher Spiel- und Freizeitflächen ist im ständigen Prozess.

Trinkwasserbrunnen sind Elemente auf Stadtplätzen, die nur bei entsprechender Erschließung realisierbar sind.


Zu 3. Im Grundschulbereich ist der Hof der Grundschule Kestnerstraße wochentags in den Sommermonaten von 14 bis 20 Uhr; in den Wintermonaten bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
Die Höfe der weiterführenden Schulen GY Wilhelm-Raabe-Schule, Elsa-Brändström-Schule, Tellkampfschule, Bismarckschule, IGS Südstadt und Südstadtschule sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit geschlossen, um eine Behinderung des Schulbetriebes auch im Nachmittagsbereich zu vermeiden.