Drucksache Nr. 15-2453/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderbetreuung im Stadtbezirk Mitte aktuell
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.11.2020
TOP 10.3.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2453/2020 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderbetreuung im Stadtbezirk Mitte aktuell
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.11.2020
TOP 10.3.2.

Die Situation im Bereich der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Stadtbezirk Mitte hat sich in den letzten Jahren verbessert, ist aber wegen eines deutlichen Bevölkerungsanstiegs noch weiter ausbaufähig. Neben den Bedarfen an Krippen- und Kindergartenplätzen für die im Stadtbezirk lebenden Kinder besteht im Stadtbezirk Mitte der zusätzliche Bedarf für die arbeitsplatznah unterzubringenden Kinder.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Wie stellt sich die Kinderbetreuungssituation im Stadtbezirk Mitte derzeit im Hinblick auf die Krippen- und Kindergartenplatzversorgung dar (Plätze, unterteilt nach Stadtteilen) und wie hat sie sich in den letzten 10 Jahren entwickelt?

2. Wieviele Anfragen für Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk Mitte wurden in den letzten 10 Jahren und seit Einführung des Portals webKita abgelehnt?

3. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass -bisher wegen des Stichtags 01.08.- keinerlei Kinder mehr zwischen der Krippe und dem Kindergarten eine Versorgungslücke hinnehmen müssen, sondern ein nahtloser Übergang stattfinden kann?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. In den folgenden Übersichtstabellen ist der Zuwachs zwischen 2010 – 2019, unterteilt in Krippen- und Kindergartenversorgung, dargestellt. Diese Darstellung bezieht sich auf den gesamten Stadtbezirk Mitte.

Eine Aufteilung der Versorgungsquoten auf Stadtteilebene erfolgt nicht. Entgegen der für Grundschulen festgelegten Schuleinzugsgebiete können Eltern für die Krippen- und Kindergartenbetreuung einen Betreuungsplatz entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse frei wählen (u.a. Arbeitsplatznähe, weitere Betreuungs-personen). Aus diesem Grund stellen kleinräumige Betrachtungen der Versorg-ungsquoten auf Stadtteilebene grundsätzlich keine planerische Bedarfsgröße dar.



Entwicklung der Krippen- und Kindergartenbetreuung im Stadtbezirk Mitte von 2010 bis 2019



Im Zeitraum von 2010 bis 2019 konnte die Versorgungsquote im Krippenbereich – bezogen auf die rechtsanspruchsrelevante Altersgruppe 1 bis 2 Jahre – von 57,07% auf 80,06% ausgebaut werden.

Im Kindergartenbereich ist die Versorgungsquote von 100,41% auf 98,30% gesunken. Dies begründet sich insbesondere mit dem starken Zuwachs in der Bevölkerungsgruppe der 3 bis 5-Jährigen und des Anstiegs der betreuten 6-Jährigen im Kindergarten aufgrund der im Jahr 2018 eingeführten Flexibilisierung der Einschulung.

Damit lag 2019 die Versorgungsquote im Stadtbezirk Mitte im Krippen- und Kindergartenbereich über der gesamtstädtischen Versorgungsquote von 62,6% (Krippe) und 97,6%. (Kindergarten).



In 2020 sind 15 weitere Krippenplätze geschaffen worden.
Für 2021 befinden sich 1 Krippengruppe à 15 Plätze und eine altersübergreifende Gruppe für Krippen- und Kindergartenkinder à 20 Plätze in Planung.
In der Bevölkerungsentwicklung ist ein leichter Rückgang zu beobachten, auch wenn aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Einwohnermeldebehörde seit Ende März noch nicht alle Meldevorgänge verarbeitet werden konnten und die aktuellen Bevölkerungszahlen daher unterschätzt werden.

Bevölkerung SBZ 010 - 2 Jahre 1 – 2 Jahre3 -5 Jahre
30.09.2020968633738
30.09.2019983642791
Veränderung-15-9-53
Quelle: Sachgebiet Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover

Insgesamt wird mit einer weiteren Verbesserung der Versorgungsquoten im Stadtbezirk Mitte gerechnet.


2. Hierzu erfolgen keine Dokumentationen. Bislang konnte den Anträgen von Eltern auf einen rechtsanspruchsrelevanten Krippen- od. Kindergartenplatz entsprochen werden.
Gleichwohl entscheiden sich Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen, eine Einrichtung nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Die dafür bestehenden Gründe können allerdings nicht über das Portal webKita abgebildet werden.

3. Durch den weiteren Ausbau an Krippen- und Kindergartenplätzen soll durch die Anzahl der dann zur Verfügung stehenden Plätze ein „nahtloserer“ Übergang gestaltet werden.