Antrag Nr. 15-2444/2016:
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beschlussdrucksache 2232/2016
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstraße -
Einleitungsbeschluss, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

der Bezirksrat beschließt:

1. Die GBH damit zu beauftragen, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen (in 26 Mietwohnungen) in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe Ersatzwohnungen zu beschaffen.

2. Den Bauherrn bzw. die zukünftige Eigentümerin zu verpflichten, den derzeit im Bestand im Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen im Anschluss an die Baumaßnahme im Baufeld zu gleichen oder niedrigeren Bruttowohnpreisen Wohnraum anzubieten, die die Bewohner/innen derzeit für ihren Wohnraum aufbringen.

Begründung

Auf dem geplanten Baufeld sind 26 Mietwohnungen bewohnt. In bisherigen Informationen seitens des Bauträgers und der Verwaltung ist zwar von der Berücksichtigung von benachbarten Eigentumsrechten die Rede, nicht aber von Bewohner/innen im Bestand im geplanten Baufeld.

Hierzu hätte Verwaltung und Bauträger den Bezirksrat informieren müssen. Wir fordern Verwaltung, Bauträger und perspektivisch als Bestandsübernehmerin die GBH dazu auf, nicht nur die Rechte der Bewohner/innen im Bestand zu wahren, sondern darüber hinaus in der Handhabung von Umzug und Rückzug der Fürsorgepflicht der öffentlichen Hand gerecht zu werden.