Antrag Nr. 15-2440/2007:
Quartiersfond - Empfehlung über die Vergabe von Mitteln

Inhalt der Drucksache:

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Quartiersfond - Empfehlung über die Vergabe von Mitteln

Antrag,

vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission Soziale Stadt Hainholz, Zuwendungsanträge
an die Kommission Soziale Stadt Hainholz, die den Betrag von 1.000,00 Euro nicht überschreiten, zukünftig ausschließlich durch den Projektbegleitausschuss und anschließend das Stadtteilforum genehmigen zu lassen.
Der Bezirksrat Nord ist zeitnah über den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Bereich Stadterneuerung und Wohnen oder über das Quartiersmanagement über die erfolgten Zuwendungsanträge zu informieren.
Gleichbleibende Anträge, in die Kommission Soziale Stadt Hainholz und Stadtbezirksrat Nord eingebracht, werden nicht berücksichtigt.
Es ist sicherzustellen, dass Zuwendungsanträge nur einmalig mit 1.000,00 Euro bezuschusst werden.

Begründung

Der Quartierfonds Hainholz wurde am 30.06.2003 einstimmig vom Stadtbezirksrat Nord beschlossen (Antrag der SPD-Fraktion 15-1485/2003). Ziel des Quartierfonds ist es, „unbürokratisch und schnell kleinere Projekte aus dem Stadtteil unterstützen zu können.“ (o.g. Drucksache) Außerdem soll es der Fonds auch ermöglichen, Aktiven im Stadtteil Auslagen zu ersetzten, die ihnen durch ihr ehrenamtliches Engagement entstehen.
Anfang 2005 wurde der Quartierfonds mit einer jährlichen Höhe von 25.000 Euro durch die Landeshauptstadt Hannover eingerichtet. Bis zur Gründung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz im Sommer 2006 wurden die Quartierfondsanträge im Projektbegleitausschuss beraten, im Stadtteilforum Hainholz beschlossen und abschließend im Stadtbezirksrat Nord vorgestellt und beschlossen. Damit konnte gewährleistet werden, dass Anträge zeitnah beraten und abschließend bewilligt werden konnten.
Seit Bestehen der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz werden alle Quartierfondanträge abschließend durch die SK beschlossen. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass auch bei Anträgen über geringe Summen Wartezeiten von bis zu einem Vierteljahr auftreten. Das kann dazu führen, dass Anträge gar nicht gestellt werden und damit ein möglicherweise sinnvolles Projekt nicht durchgeführt bzw. nicht bezuschusst werden kann. Damit kann der ursprünglichen Intention der schnellen und unbürokratischen Bewilligung von Zuschüssen nicht mehr Rechnung getragen werden.
Aufgrund des Beschlusses des Stadtteilforums darf die Verwaltung bereits Bewilligungsbescheide ausstellen. In der Sanierungskommission wird über diese Projekte
informiert, aber nicht mehr beschlossen.
Im Übrigen gilt der Regelfall: umfangreichere Projekte sowie nicht zeitgebundene
Anträge werden auch künftig weiterhin erst nach einer Empfehlung durch die Sanierungskommission bewilligt.