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Änderungsantrag zur Drucksache 15-2217/2021
Entschärfung der „unsichtbaren“ Kante am Fußgängerüberweg
Antrag
Der Bezirksrat möge den o. g. Antrag in der nachstehenden geänderten Fassung beschließen:
Der Fußgängerüberweg am Hochbahnsteig Haltestelle „Großer Hillen“ Höhe der Einmündung Großer Hillen weist zur Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen eine Kante zwischen Fußweg und Radwegefuhrt auf. Diese Kante wird nach Prüfung so umgestaltet (z.B. kontrastreiche optische Markierung), dass in Fußweg und Radwegefurt nicht mehr die Gefahr besteht, beim Übersehen der nicht wahrnehmbaren Kante zu stürzen.
Begründung
Das Ziel der ursprünglichen Antragsfassung, die bestehende Sturzgefahr zu beseitigen, wird
umfassend geteilt. Der Änderungsantrag soll jedoch sicherstellen, dass die für die Orientierung von
blinden und sehbehinderten Menschen geschaffene Kannte normgerecht beibehalten wird. Deshalb soll die Kante nicht auf eine niveaugleiche Höhe zurückgebaut, sondern durch andere geeignete
Maßnahmen (namentlich kontrastreiche Markierung) umgestaltet werden.