Drucksache Nr. 15-2438/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes im Bereich Bremer Damm/Moorwegsgasse
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.11.2020
TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2438/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes im Bereich Bremer Damm/Moorwegsgasse
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.11.2020
TOP 10.2.2.

Seit langer Zeit stehen unter dem Bremer Damm, im Bereich Morwegsgasse, diverse Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes. Diese dienen augenscheinlich dem dauerhaften Übernachten im öffentlichen Verkehrsraum, welches gemäß der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH untersagt ist.
Für die dauerhafte Übernachtung und Unterbringung persönlicher Habe bedarf es einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wie möchte die Verwaltung einen rechtskonformen Zustand herstellen bzw. welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen zu erreichen?

2) Wurden den Eigentümern/ NutzerInnen der Gefährte unter dem Bremer Damm Beseitigungsverfügungen mit der Androhung der Ersatzvornahme zugestellt und wenn nein, warum nicht?

3) Wurden seitens der LHH Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt; wenn ja, wegen welcher Verstöße, wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen:
Bei den in der Anfrage beschriebenen, als Parkplatz (mit einer Fahrgasse) angelegten Flächen unter der Brücke Bremer Damm zwischen Morwegsgasse und Lodyweg handelt es sich um nicht öffentliche Flächen. Diese stehen aber dennoch zum Parken zur Verfügung. Auch das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen wird von Seiten der Verwaltung geduldet, allerdings nicht das Übernachten.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Die Nutzung der angelegten Stellplatzflächen zum Parken bzw. Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen und Anhängern wird von Seiten der Verwaltung geduldet und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Sobald die Verwaltung feststellt, dass in den Wohnmobilen und Wohnwagen übernachtet wird, werden die Halter ermittelt, angeschrieben und dabei darauf hingewiesen, dass das Übernachten dort nicht zugelassen ist. Parallel wird ein entsprechendes Schreiben an den Wohnwagen und Wohnmobilen hinterlegt. Dazu werden die Mitarbeitenden der Straßensozialarbeit informiert. Diese suchen dann die dort übernachtenden Personen auf. Diese gängige Praxis der Verwaltung hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird weiter so durchgeführt.
In einem Ende September 2020 gemeinsam mit der Polizei frühmorgens durchgeführten Ortstermin zur Feststellung der örtlichen Situation und der Nutzung der abgestellten Wohnwagen und Wohnmobile wurde erneut bestätigt, dass hier nur eine sehr untergeordnete Übernachtungsnutzung besteht. Little Homes stehen im Übrigen nicht auf den Flächen.

2) Beseitigungsverfügungen und Androhungen der Ersatzvornahme für die Entfernung wurden nicht erteilt, da es sich bei den Parkplätzen nicht um öffentlich gewidmete Flächen handelt.
Privatrechtliche Androhungen werden in diesem Zusammenhang vorgenommen. Diese bewirken, dass das Übernachten eingestellt wird. Die Wohnwagen und Wohnmobile wurden dann zügig von den Eigentümern entfernt.