Antrag Nr. 15-2437/2007 N1:
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Engelbosteler Damm zwischen Christuskirche und Gerhardtstraße

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Engelbosteler Damm zwischen Christuskirche und Gerhardtstraße

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, die kurzfristige Umsetzbarkeit kleinerer straßenverkehrlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwischen Christuskirche und Gerhardtstraße u.a. hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht abzuklären und dem Bezirksrat darüber zu berichten. Hierbei soll insbesondere eine Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr, z.B. mittels auf der Fahrbahn angebrachter Schutzstreifen für Radfahrer in beide Richtungen (analog zur Regelung in der Königsstraße) angestrebt werden.

Begründung

Auf dem südlichen Teil des Engelbosteler Damms sind nach Angaben von Geschäftsleuten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gerade für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer immer wieder gefährliche Situationen festzustellen, die häufig auf eine Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie auf riskante Überholmanöver bei in zweiter Reihe parkenden Fahrzeugen wie etwa Lieferwagen zurückzuführen sind. Hierzu sind z.B. seitens des Vereins „Nordstadt Leben“ Vorschläge zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit geäußert worden und eine kurzfristige Umsetzung eingefordert worden.
Denkbar wäre eine Vielzahl von Maßnahmen, die jedenfalls zum Teil kostengünstig und zeitnah umgesetzt werden könnten
o Die Schaffung eines Schutzstreifens für RadfahrerInnen, ähnlich dem in der Königstraße geschaffenen, könnte die Situation zwischen Auto- und Radverkehr entspannen. Diese Markierungen, die für andere Fahrzeuge weiterhin befahrbar bleiben, führen zu einer größeren Rücksichtnahme gerade bei Überholvorgängen.
o Große Tempo-30 Markierungen auf der Straße
o Etablierung eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes (ggf. auch privat finanziert), um unter Vermeidung eines Gewöhnungseffekts an verschiedenen Stellen des betroffenen Bereichs Messungen zu ermöglichen und so öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen.
o Verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie des Parkens in zweiter Reihe.
o Farbliche Differenzierung von Kreuzungs- und Einmündungsbereichen (z.B. Warstr., Nelkenstr., Asternstr., Paulstr.)

Klar ist, dass Veränderungen des Straßenprofils als solchem nicht beabsichtigt sind, um nicht den mit der Sanierung geschaffenen Boulevard-Charakter des Engelbosteler Damms in diesem Bereich zu gefährden.