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Resolution zum beabsichtigten Verkauf von 204 spar + bauverein-Wohnungen im Stadtteil Hainholz
Antrag
Die SPD-Bezirksratsfraktion und die Fraktionen B90/Die Grünen im Bezirksrat der Landeshauptstadt Hannover beantragen, dass der Bezirksrat Nord folgende Resolution an den Oberbürgermeister Stephan Weil verabschiedet und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat des spar+bauvereins diese Resolution zur Kenntnis vorlegt.
Mit großer Sorge nimmt der Bezirksrat Nord der Landeshauptstadt Hannover zur Kenntnis, dass der spar + bauverein seine 204 Wohnungen im Stadtteil Hainholz verkaufen will.
Im Stadtteil Hainholz läuft sehr erfolgreich das Projekt “Soziale Stadt”. Andere Woh-nungsunternehmen und Private haben mit Hilfe dieses Projektes ihren Wohnungsbestand erfolgreich saniert. Der spar+bauverein ist dem Bespiel dieser Hauseigentümer leider nicht gefolgt. An den Diskussionen über die Entwicklung des Stadtteils hat sich der spar + bauverein bedauerlicherweise – im Gegensatz zu einem anderen großen Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover – überhaupt nicht beteiligt.
Als Leitbild führt der spar+bauverein auf seiner Homepage auf: “Wir stellen unsere Kunden in den Mittelpunkt unseres "Denkens" und "Handelns", getragen durch das Bewusstsein für soziale, ökologische und wirtschaft-liche Zusammenhänge.” Dieses Leitbild scheint nicht für den Stadtteil Hainholz zu gelten.
Zur Sicherstellung und Steuerung der Wohnraumversorgung von Menschen, die sich am freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können und/oder auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, muss der spar+bauverein als Genossenschaft Verantwortung tragen!
Angesichts umfangreicher Veräußerungs- und Privatisierungswellen von Mietwohn-beständen in der Bundesrepublik appelliert der Bezirksrat Nord, dringend von Plänen zum Verkauf abzusehen. Der Bezirksrat Nord erwartet im Falle eines Verkaufes, dass der spar+bauverein die Interessen der Mieterinnen und Mieter in besonderer Weise berücksichtigen und im Falle der Veräußerung von Wohnbeständen bei neuen Eigentümern auf die Einhaltung einer selbst verpflichtenden „Sozialcarta“ zum Schutz der Mieter drängt.