Drucksache Nr. 15-2435/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage 2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für die Calenberger Neustadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2015
TOP 9.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2435/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage 2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für die Calenberger Neustadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2015
TOP 9.1.4.

Anfrage der CDU-Fraktion:

Zur Haushaltsplanberatung des Bezirksrats Mitte hatte die CDU zwei Fragen zum
Teil III: Investitionsprogramm, Teilhaushalt 61 – Planen und Stadtentwicklung
Investitionsmaßnahme: 51106007, Stadtumbau West, Calenberger Neustadt gestellt.

Wenn eine derartige Summe von über 2 Millionen € in den Haushalt eingestellt wird, sollte die Verwaltung auch wissen, wofür das Geld gedacht ist. Da wir aber keine Antwort auf diese unsere Frage erhalten haben,
fragen wir noch einmal nach:
Was genau hat die Verwaltung mit den eingesetzten Mitteln von mehr als 2.000.000 € vor?

Antwort der Verwaltung:

Entsprechend der bereits beantworteten Haushaltsanfrage, sind die benannten 2 Mio. € in die Mittelfristige Finanzplanung (Mifrifi) für die Jahre 2017 ff als Komplementärfinanzierung für den möglichen Einsatz von Städtebaufördermittel in der Calenberger Neustadt eingesetzt. Dies ist erforderlich, um dem zuständigen Landesministerium zu belegen, dass, wenn das Gebiet aufgenommen wird, auch im Kommunalhaushalt die Mittel zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Stadt stellt immer einen 3/3 Ansatz im kommunalen Haushalt dar, wovon dann 2/3 von Bund und Land als Fördermittel an die Kommune (zurück)fließen. Wenn ein Gebiet aufgenommen ist, gibt das Land alljährlich im laufenden Haushaltsjahr die auszureichenden Fördermittel gebietsweise in Finanztranchen bekannt, die von der Beantragung abweichen können. Solange ein Gebiet nicht aufgenommen wird, aber die Beantragung weiter von der Stadt verfolgt wird, verschiebt sich der Haushaltsansatz in der Mifrifi immer um ein Jahr. Ein konkreter Haushaltsansatz ist daher nur bisher im Haushaltsjahr 2016 in der Höhe von 128 T€ für die Vorbereitung eines Starterprojektes (z.B. Spielplatzerneuerung) eingesetzt.

In der konkreten Haushaltsplanung, die jeweils für das kommende Jahr erstellt wird, werden die Mittel, die nicht in dem jeweiligen Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden, für andere investive Maßnahmen eingesetzt.