Antrag Nr. 15-2432/2005:
Denkmalschutz eines Gebäudes in der Wiehbergstraße

Inhalt der Drucksache:

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Denkmalschutz eines Gebäudes in der Wiehbergstraße

Antrag,

Die Verwaltung wird gebeten, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Wiehbergstraße 38 gemäß der Richtlinien zur " Erhaltung eines Baudenkmals “ wieder herrichten zu lassen.

Begründung

An der Nord-West-Seite des Hauses wurde eine Wand - wie bereits vor einigen Jahren - jetzt erneut zum Schutz der Bausubstanz verputzt. Dies geschah wohl aus Kostengründen. Es sieht nun so aus, als ob die Wand so bleiben und nur mit roter Farbe gestrichen werden soll. Das durch das Amt für Denkmalpflege unter Schutz gestellte Haus und dadurch erhalten gebliebene Haus war ursprünglich ganz mit roten Ziegeln gebaut worden. Ohne die roten Ziegel an der o.g. Stelle ist das Baudenkmal aus der Richtung nicht als solches zu erkennen. Deshalb müssen sie dort wieder sichtbar gemacht werden