Drucksache Nr. 15-2429/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 5.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-2429/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 5.1.3.

Laut Drucksache 15-1161/2018 S1 erklärt die Stadtverwaltung, dass eine zusätzliche Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße abzulehnen ist. Das war in dem Antrag 15-1161/2018 jedoch gar nicht gefordert gewesen.
Die Landeshauptstadt Hannover wurde vielmehr aufgefordert, eine Vorverlegung des Fußgängerüberwegs über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße etwas nach Norden bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäftes zu prüfen.
Die Fahrgäste der örtlichen Verkehrsbetriebe sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die die Hildesheimer Str. am Südende der Haltestelle (stadtauswärts) nach Westen hin überqueren wollen, können beim Verlassen des Hochbahnsteiges den weit entfernten Überweg nicht klar erkennen und überqueren die Fahrbahn früher. Der Weg von der Haltestelle zur Ampel ist sehr lang, nicht klar erkennbar und auch nicht markiert. Es entstehen sehr oft gefährliche Situationen, die niemandem zuzumuten sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Kann die Ampel vorverlegt werden und wenn „nein“, weshalb nicht?

2. Könnte der eigentliche Fußweg bis zur Ampel besser markiert und durch eine Absperrung zur Straßenseite durch ein Geländer oder eine Glaswand gesichert bzw. vorgegeben werden? Wenn Nein, wieso?

3. Welche Maßnahmen wären sonst möglich?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Verschieben der Haltlinie und der Signalgeber auf der westlichen Hildesheimer Straße vom Knotenpunkt Garkenburgstraße bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäfts führt dazu, dass die Fontainestraße innerhalb des signalisierten Bereichs liegt.

Die von dort einfahrenden Fahrzeuge wären dann nicht mehr gegenüber der Garkenburgstraße gesichert. Eine Erweiterung der Lichtsignalisierung die zusätzlich auch die Zu- und Ausfahrt aus der Fontainestraße mit regelt, wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt:

Zum einen führt dies zu einer zusätzlich notwendigen Phase in der Steuerung des Knotenpunkts, die sich deutlich negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirkt. Zum anderen muss in dieser Phase auch der parallel zur Hildesheimer Straße geführte Verkehr auf der Nebenanlage wie Radfahrer und Fußgänger signaltechnisch angehalten werden. Damit ergibt sich insbesondere für den Radverkehr entlang der Hildesheimer Straße eine Verschlechterung in der Qualität des Verkehrsablaufs.

Zu Frage 2: Der parallel zu den Stadtbahngleisen verlaufende Gehweg bis zur signalisierten Querung Garkenburgstraße ist als solcher ausreichend zu erkennen. Fahrbahnmarkierungen werden im Gehwegbereich typischerweise nicht aufgebracht. Einbauten wie beispielsweise Masten sind typische Hindernisse, die keine besonderen Einschränkungen darstellen.

Das Queren der Fahrbahn direkt am Ende des Hochbahnsteiges ist rechtlich zulässig und sollte nicht unnötigerweise durch Geländer verhindert werden. Wer unbedingt eine sichere Querung benötigt kann dies an den dafür vorgesehenen signalisierten Querungen auf beiden Seiten des Hochbahnsteiges tun.

Zu Frage 3: Es sind keine Maßnahmen notwendig.