Anfrage Nr. 15-2429/2018:
Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)

Inhalt der Drucksache:

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Vorverlegung des Fußgängerüberwegs an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)

Laut Drucksache 15-1161/2018 S1 erklärt die Stadtverwaltung, dass eine zusätzliche Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße abzulehnen ist. Das war in dem Antrag 15-1161/2018 jedoch gar nicht gefordert gewesen.
Die Landeshauptstadt Hannover wurde vielmehr aufgefordert, eine Vorverlegung des Fußgängerüberwegs über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße etwas nach Norden bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäftes zu prüfen.
Die Fahrgäste der örtlichen Verkehrsbetriebe sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die die Hildesheimer Str. am Südende der Haltestelle (stadtauswärts) nach Westen hin überqueren wollen, können beim Verlassen des Hochbahnsteiges den weit entfernten Überweg nicht klar erkennen und überqueren die Fahrbahn früher. Der Weg von der Haltestelle zur Ampel ist sehr lang, nicht klar erkennbar und auch nicht markiert. Es entstehen sehr oft gefährliche Situationen, die niemandem zuzumuten sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Kann die Ampel vorverlegt werden und wenn „nein“, weshalb nicht?

2. Könnte der eigentliche Fußweg bis zur Ampel besser markiert und durch eine Absperrung zur Straßenseite durch ein Geländer oder eine Glaswand gesichert bzw. vorgegeben werden? Wenn Nein, wieso?

3. Welche Maßnahmen wären sonst möglich?