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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vertretungsreserven in Kindertagesstätten im Bezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2015
TOP 9.1.2.
Anfrage der CDU-Fraktion:
Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?
2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachsen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte im Stadtbezirk Mitte den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage1:
In den jeweiligen Finanzierungsformen für die Kindertagesstätten gibt es von der Landeshauptstadt Hannover differenzierte Maßnahmen zur Finanzierung des Vertretungsbedarfes.
Für die Einrichtungen, die nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen gefördert werden, steht ein Vertretungskräfte-Pool bei der KILA Inni Hannover e.V. zur Verfügung.
Die verbandlichen Kindertagesstätten, die es im Wesentlichen beim Caritas Verband und dem Ev. Stadtkirchenverband gibt, erhalten aufgrund der geschlossenen Verträge eine Pauschale für Vertretungskräfte.
Bei der Förderung nach der Richtlinie des Betriebskostenersatz (städtische Kindertagesstätten in Trägerschaft von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege) gibt es auf Antrag bei Krankheit für die ersten sechs Wochen eine Finanzierung für die Vertretungskräfte.
Zur Regelung der Vertretungskosten für Fortbildung und Urlaub, soweit noch nicht abgedeckt, führt die Verwaltung zurzeit Gespräche mit den Trägern von Kindertagesstätten.
Zu Frage 2:
Der Niedersächsische Städtetag hat diese Gespräche geführt. Das Land hat eine Kostenbeteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte mit dem Hinweis auf die nicht greifende Konexität abgelehnt.
Zu Frage 3:
Dies ist der Verwaltung nicht bekannt, die jeweiligen Träger müssen solche Tatsachen nicht melden. Die Entscheidung muss der jeweilige Träger der Kindertagestätten treffen, da er die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.