Drucksache Nr. 15-2424/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Investitionsmemorandum
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.5.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2424/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Investitionsmemorandum
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.5.

In der Drucksache 2071/2019 legt die Verwaltung die aktuelle Umsetzung des Investitionsmemorandums dar, welches auch unseren Stadtbezirk betrifft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum kam es bei den Maßnahmen im Stadtbezirk jeweils zu Kostensteigerungen oder Kostensenkungen?
2. Welche Maßnahmen wurden im ursprünglichen Investitionsmemorandum im Stadtbezirk aufgeführt, welche wurden zwischenzeitlich im Stadtbezirk ausgetauscht und welche tauchen erst gar nicht in der aktualisierten Übersicht auf?
3. Welche Maßnahmen und welchen Investitionsbedarf sieht die Verwaltung im Stadtbezirk, die erst nach 2023 fertiggestellt oder begonnen werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1: In der Anlage 2 zur Drucksache 2071/2019 wurden alle Maßnahmen aufgeführt, die über das Investitionsmemorandum finanziert werden. Für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sind dies die FöS Albrecht-Dürer-Schule, die IGS Bothfeld und das GY Herschelschule.

Kostensenkungen: Die FöS Albrecht-Dürer-Schule ist aus dem Investitionsmemorandum in den Finanzkorridor des Teilhaushaltes 19 verschoben worden. Die dadurch im Investitionsmemorandum frei werdenden Mittel werden für andere Projekte des Programms verwendet, z.B. für die Herschelschule, die neu hinzugekommen ist. Weitere Kostensenkungen in den genannten Projekten des Stadtbezirks gab es nicht.

Kostensteigerung: Das Budget für den Neubau der IGS Bothfeld wurde aufgrund der Erkenntnisse aus den Planungsprozessen ähnlicher – aktuell schon detaillierter geplanter Projekte – angepasst. Es gibt aktuell zur IGS Bothfeld noch keine detaillierten Planungen. Zurzeit wird die Nutzerbeteiligung zur Ermittlung des Bauprogramms vorbereitet. Deshalb basieren die Projektkosten immer noch auf groben Kostenannahmen. Belastbare Projektkosten werden erst zu einem späteren Zeitpunkt benennbar.

Frage 2: In der ursprünglichen Investitionsmemorandum-Drucksache 1085/2016 wurde die Baumaßnahme IGS Bothfeld und die FöS Albrecht-Dürer-Schule (ehemals Erich-Kästner-Schule) genannt.

Die Sanierung der FöS Albrecht-Dürer-Schule mit einem Projektvolumen von 1,6 Mio. € ist, wie unter Frage 1) ausgeführt, aus dem Investitionsmemorandum in den Finanzkorridor des Teilhaushaltes 19 verschoben worden.

Aufgrund der aktuell noch nicht abschließend geklärten Nachnutzung des Gebäudes und der nicht geklärten Frage, ob eine Sanierung des Gebäudes überhaupt sinnvoll und wirtschaftlich wäre, wurde die FöS Albrecht-Dürer-Schule aus dem Programm genommen. Nach Klärung sinnvoller Baumaßnahmen wird das Projekt zukünftig aus dem Teilhaushalt 19 finanziert, sobald freie Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Neu hinzugefügt wurde die Sanierung der Herschelschule in einem Umfang von 17,3 Mio. €.

Frage 3: Die Fertigstellung beider genannter Projekte des Investitionsmemorandums erfolgt erst Ende bzw. nach 2023.
IGS Bothfeld - Neubau Mensa, Freizeitbereich und Ausbau Projektbudget bis 2023 aktuell 53,0 Mio. €.
GY Herschelschule – Projektzuschuss aus dem Investitionsmemorandum bis 2023 aktuell 17,3 Mio. €.
Die Beträge für beide genannten Projekte sind bis 2023 eingeplant. Eine abschließende Zahl für die Zeit nach 2023 lässt der derzeitigen Planungsfortschritt noch nicht zu.
Weitere Maßnahmen im Stadtbezirk sind im Investitionsmemorandum nicht geplant.