Drucksache Nr. 15-2422/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abstellen von PKW auf Grünstreifen und Fuß-/Radweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.2.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2422/2020 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abstellen von PKW auf Grünstreifen und Fuß-/Radweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.2.3.

Auf dem Fuß- und Radweg in der Nähe der Kreuzung Bückeburger Allee/Göttinger Chaussee (Südseite) und der Tankstelle stellen die Nutzer des hinter der Mauer liegenden Hauses permanent Autos und Schrott-Fahrzeuge auf dem Grünstreifen vor der Mauer halbseitig auf dem Fuß- und Radweg ab. Dadurch kommt es zu Behinderung von Radfahrer- und Fußgänger*innen. Zudem wird Eingangsbereiches des Stadtteiles verunstaltet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Grünstreifen in Privatbesitz?
2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um diesen oben genannten Missstand zu beheben?
3. Wird untersucht, ob von den Fahrzeugen eine Gefährdung des Grundwassers ausgeht?

Antwort des NLSTBV
(Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr):

Der `beklagte` Streifen entlang der Grundstücksmauer (rückseitig des Hauses), befindet sich im Eigentum des Bundes (Bundesrepublik Deutschland). Bei Begehung des Grundstückes wurden auf dem Grünstreifen drei abgemeldete Fahrzeuge und ein Anhänger festgestellt; siehe beigefügtes Foto im Dateianhang. Wie lange sich diese Fahrzeuge bereits dort befinden, können wir nicht beantworten.
Es kann bestätigt werden, dass der Anhänger leicht in den Fuß- und Radweg hineinragte.

Zwischenzeitlich konnten wir bereits den Eigentümer ermitteln, dem gemäß Katasterauszug das an den Grünstreifen angrenzende Haus der Göttinger Chaussee 78, Flurstück 8/115, Flur 7, in der Gemarkung Ricklingen, gehört.

Wir werden diesen nunmehr anschreiben und auffordern, sich des Sachverhaltes anzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die hier abgestellten Fahrzeuge geräumt werden. Es ist anzunehmen, dass eventuell Mieter Ihre Fahrzeuge dort widerrechtlich abgestellt haben. Folglich müsste hier der Hauseigentümer als zuständiger Vermieter die dort wohnhaften Mietparteien befragen/anschreiben. Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite nicht vollends bestätigt werden.

Eine Untersuchung auf etwaige Gefährdung des Grundwassers durch die hier abgestellten Fahrzeuge wurde unsererseits bislang nicht ausgeführt.