Drucksache Nr. 15-2422/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fertigstellung Neubau IGS Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2422/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fertigstellung Neubau IGS Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.2.4.



Die IGS Bothfeld soll nach Informationen aus der Verwaltung nicht saniert, sondern als ÖPP neu gebaut werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Wann sieht die Verwaltung sich in der Lage konkrete Planungen vorzulegen?
  2. Sieht die Verwaltung es als realistisch an, dass über einen Zeitraum von 5-8 Jahren an diesem Standort kein Sporthallenangebot vorhanden sein wird? Wenn nein, wird geplant das Sporthallenangebot auch während der Bauphase sicherzustellen?
  3. Plant die Verwaltung den Neubau der Sporthalle größer als bisher (3-Feld-Sporthalle) zu bauen und dabei die Schule und die Sportvereine des Stadtbezirkes mit in die Planungen einzubeziehen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1)
Gemäß vorliegender Beschlusslage ist geplant, in der IGS Bothfeld die Funktionsbereiche der Sekundarstufe I um einen Zug auf fünf Züge zu erweitern, sowie die Sekundarstufe II mit vier Zügen zu implementieren. Aufgrund des damit verbundenen massiven Flächenwachstums ist eine gesamtplanerische Untersuchung des Standorts inklusive der Bestandssporthalle erforderlich. Aktuell laufen innerhalb der Verwaltung Voruntersuchungen in Bezug auf eine grundsätzliche Variantenbetrachtung. Betrachtet wird hierbei, ob die zusätzlichen Bedarfe per Teilneubau und Sanierung des Bestandes umgesetzt werden können, oder ein Komplettabriss und Neubau des Standortes erforderlich ist. Nach vorliegenden Ergebnissen der Voruntersuchungen beginnt die iterative Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen mit der Schulleitung, sowie weiteren am Projekt zu Beteiligenden, zum Beispiel in Form von Planungsworkshops oder ähnlichen Verfahren.
Die konkreten Planungsleistungen sind Bestandteil des auszuschreibenden Leistungsumfangs und werden dem künftigen Auftragnehmer übertragen. Abschließende Termine zu den Planungsleistungen sind daher derzeit nicht valide zu benennen.
Zu 2)
Mit Verweis auf die Antwort zur Frage 1) können derzeit noch keine Angaben zu den Betriebszeiten in Abhängigkeit zu kommenden Bautätigkeiten benannt werden. Es kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob der Sportbetrieb überhaupt unterbrochen werden muss, oder die neue Halle parallel errichtet wird. Dies wird sich erst im Rahmen des Planungsprozesses ergeben. Erst wenn Unterbrechungszeiten feststehen, können Interimsmaßnahmen geplant werden.
Zu 3)     
Die Voruntersuchungen der Varianten laufen derzeit. Grundsätzlich ist gemäß dem Standardraumprogramm die vorhandene 3-Feld Sporthalle für die Nutzungserweiterungen nicht mehr ausreichend.
Hinsichtlich der Frage nach der Beteiligung verweisen wir auf die Antwort zur Frage 1).