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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Sitzung am 22.11.2007,TOP 6.1.1ENTSCHEIDUNG:
Einrichtung von Einbahnstraßen im so genannten Philosophenviertel
Beschluss
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung
von Einbahnstraßen im sogenannten Philosophenviertel in Kleefeld für die Anlieger und den allgemeinen Verkehrsfluß sinnvoll ist.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die gewünschte Einführung einer Einbahnstraßenregelung für das „Philosophenviertel“ ist im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsberuhigung kontraproduktiv. Einbahnstraßen führen dazu, dass die Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung der Einbahnregelung die Straße mit höherer Geschwindigkeit befahren, da sie mit keinem entgegenkommenden Verkehr zu rechnen haben. Das Zulassen von Zweirichtungsverkehr stellt eine der elementarsten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und somit der Verkehrsberuhigung dar.
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zum Zeichen 220 - Einbahnregelung - besagen, dass Einbahnstraßenregelungen aufgehoben oder somit im Umkehrschluss nicht eingerichtet werden sollen, wenn
1. aufgrund der Fahrbahnbreite Zweirichtungsverkehr möglich ist,
2. bei Zweirichtungsverkehr nicht durchgehend auf beiden Straßenseiten geparkt wird oder genügend Ausweichmöglichkeiten, wie z.B. Grundstückseinfahrten, vorhanden sind,
3. der Straßenverlauf übersichtlich ist.
Da die Straßenverkehrsflächen im „Philosophenviertel“ die o. g. Voraussetzungen für die Aufhebung der Einbahnregelung erfüllen, kann im Umkehrschluss auch keine neue Einbahnregelung eingeführt werden.