Drucksache Nr. 15-2417/2007 S1:
Zwischennachricht:
Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2417/2007 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sitzung am 18.10.2007,TOP 6.1.2

Zwischennachricht:
Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird aufgefordert zu prüfen, ob nach den „Grundsätzen und Verfahren für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen“ (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss v. 09.12.1999 Ds Nr. 2810/99), hier unter Punkt 3.3., die Voraussetzungen gegeben sind, die „Lettow-Vorbeck-Allee“ umzubenennen.
Sollten entsprechende Gründe für eine Umbenennung vorhanden sein, wird die Verwaltung weiterhin aufgefordert, die Anwohnerinnen und Anwohner über die Gründe zu informieren, warum die Benennung nach Paul von Lettow-Vorbeck im Nachhinein Bedenken auslöst, und unter deren Beteiligung einen möglichst einvernehmlichen Namensvorschlag zu entwickeln.
In dem Zusammenhang wird die Verwaltung der Landeshauptstadt ebenfalls aufgefordert zu prüfen, ob es weitere Straßen, etc. im Stadtbezirk gibt, die für eine Umbenennung - unter Berücksichtigung des oben genannten Ratsbeschlusses - in Frage kommen.
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bezirksrat zu informieren.

Zwischennachricht

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird mit Beschluss vom 18.10.07 durch den Stadtbezirksrat Ahlem-Davenstedt-Badenstedt aufgefordert zu prüfen, ob nach den "Grundsätzen und Verfahren für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen" die Voraussetzungen gegeben sind, die Lettow-Vorbeck-Allee umzubenennen.

Ob durch das Handeln von General Lettow-Vorbeck die Voraussetzungen gegeben sind, die eine Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee im Sinne der Grundsätze ermöglicht, kann anhand der im Bereich Geoinformation, Stelle für Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung, vorhandenen Unterlagen nicht beurteilt werden.

Die Fragen insbesondere der persönlichen Schuld, werden daher zunächst durch ein externes Gutachten untersucht.

Erst nach Vorlage des Gutachtens wird über das weitere Vorgehen zur geforderten Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee entschieden.

Ebenfalls wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob es weitere Straßen etc. im Stadtbezirk gibt, die für eine Umbenennung – unter Berücksichtigung der Grundsätze- in Frage kommen.

Auch hierzu wird erst nach Vorlage des Gutachtens geprüft und entschieden, wie mit weiteren Straßen, die nach Herrschern, Militärangehörigen etc. benannt sind, verfahren wird.