Antrag Nr. 15-2417/2007:
Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird aufgefordert zu prüfen, ob nach den „Grundsätzen und Verfahren für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen“ (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss v. 09.12.1999 Ds Nr. 2810/99), hier unter Punkt 3.3., die Voraussetzungen gegeben sind, die „Lettow-Vorbeck-Allee“ umzubenennen.
Sollten entsprechende Gründe für eine Umbenennung vorhanden sein, wird die Verwaltung weiterhin aufgefordert, die Anwohnerinnen und Anwohner über die Gründe zu informieren, warum die Benennung nach Paul von Lettow-Vorbeck im Nachhinein Bedenken auslöst, und unter deren Beteiligung einen möglichst einvernehmlichen Namensvorschlag zu entwickeln.
In dem Zusammenhang wird die Verwaltung der Landeshauptstadt ebenfalls aufgefordert zu prüfen, ob es weitere Straßen, etc. im Stadtbezirk gibt, die für eine Umbenennung - unter Berücksichtigung des oben genannten Ratsbeschlusses - in Frage kommen.
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bezirksrat zu informieren.

Begründung

Der Bezirksrat sieht die Voraussetzungen zur Umbenennung der „Lettow-Vorbeck-Allee“ als gegeben an, weil dem Namensgeber mit seinen Handlungen viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Rassismus und Kriegsverbrechen anzulasten sind (siehe auch Begründung zu DS 15-2051/2007). Eine Umbenennung soll im Einvernehmen mit den Anwohnerinnen und Anwohner vorgenommen werden. Sie sollen über die Notwendigkeit der Umbenennung informiert werden und an der Auswahl des Vorschlages beteiligt werden, indem sie Namensvorschläge einreichen können. Eine solche Bürgerbeteiligung fördert die Akzeptanz dieser Maßnahme.