Antrag Nr. 15-2411/2013:
Änderungsantrag zu DS 2194/2013

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 2194/2013

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Die Überschrift wird geändert in:
"Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge".
2. Die Passagen zur Obdachlosigkeit werden gestrichen (Begründung zu 1. 2. Absatz, im 3. Absatz das Wort .Obdachlosenunterkünfte"),
3. Auf dem Standort Kopemikusstraße 7 wird in Verbindung mit dem Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge angrenzend zur Wohnbebauung der GBH am Weidendamm
studentisches Wohnen verwirklicht. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der GBH bis Ende Februar 2014 ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und bis Ende 2014 umzusetzen.
4. Für den Standort Kopernikusstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung zu prüfen.

Begründung

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1414 vom
23.07.1997, der hier Kerngebiet festsetzt. Die zu beplanende Fläche liegt seit Verlagerung der früheren gewerblichen Nutzung bereits viele Jahre brach und wird zwischenzeitlich temporär als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.
Im nördlichen Bereich des Areals sind in den letzten Jahren im Rahmen eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Wohnungen, zum größten Teil im sozialen Wohnungsbau, entstanden. Aufgrund der Nähe zum Engelbosteler Damm kommt dieser zu planenden Neubebauung eine besondere Bedeutung zu. Mit dem vorzulegenden baulichen Konzept soll auf dieser zu beplanenden Fläche von ca. 2.600 m2 unter Berücksichtigung der angrenzenden nördlichen Bebauung eine entsprechende Form gefunden werden, die die städtebaulichen Strukturen vervollständigt und eine neue Wohnbaufläche mit kleineren Wohneinheiten schafft, für die am Wohnungsmarkt derzeit eine hohe Nachfrage besteht. Eine Bebauung, mit dem in der Drucksache 2194/2013 N 1 beschriebenen Baustandard der derzeit im Bau befindlichen Flüchtlingswohnheime der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) scheint diesem Grundstück nicht angemessen.