Antrag Nr. 15-2411/2008:
Sicherung für Fußgänger des südlichen Mühlenholzwegs

Inhalt der Drucksache:

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Sicherung für Fußgänger des südlichen Mühlenholzwegs

Antrag

In der Gredelfeldstraße soll der Fußweg zwischen den Häusern Nr. 3 - 9 wieder so eingerichtet und gesäubert werden, dass er für Fußgänger nutzbar ist.

Begründung

Zwischen den Häusern Nr. 3 - 9 ist weiterhin ein Fußweg vorgesehen, der durch neue Parkregelung (Längsseits-Buchten) nicht mehr als solcher genutzt werden kann, da die dort parkenden PKW’s diesen als Parkfläche mitnutzen. Das vom Eigentümer des parallel angrenzenden Zauns angebrachte Schild, 1 Meter Parkabstand zu halten, um seine Einfahrt und Eingang öffnen zu können, werden missachtet.

Unser Antrag (Drs. 15-1060 vom 15.5.08) auf weiße und damit eindeutige Markierung der Parkflächen in diesem Bereich, blieb unbeantwortet.