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Errichtung eines Fußgängerüberweges und weiterer Maßnahmen zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit an der Einmündung Böckerstraße/Gartenheimstraße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verkehrssicherheit
an der Kreuzung Böckerstraße/Gartenheimstraße durch folgende Maßnahmen zu erhöhen:
1. Durchführung einer Verkehrszählung zu Stoßzeiten, um das Verkehrsaufkommen und gefährliches Verhalten wie Kurzzeitparken zu analysieren.
2. Prüfung und Umsetzung einer Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Tempo-30-Zone an der Stelle, an der die Polizei bereits Markierungen für ABC-Schützen aufgebracht hat.
3. Alternative oder ergänzende Maßnahmen: Prüfung der Einrichtung einer Fußgängerinsel oder einer Ampelanlage, die den Fußgängerverkehr priorisiert und die Verkehrssituation entschärft.
Begründung
Die Einmündung Böckerstraße/Gartenheimstraße ist eine zentrale Verkehrsachse für Grundschülerinnen und Grundschüler der Gartenheimstraße. Viele Kinder kommen aus dem Neubau-gebiet Herzkamp und weiter westlich gelegenen Bereichen und überqueren auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung. Eltern und Anwohner berichten von gefährlichen Situationen, insbesondere durch unübersichtlichen Verkehr, abbiegende Fahrzeuge und parkende Autos im Kreuzungsbereich. Zu Schulbeginn und -ende ist die Kreuzung stark frequentiert, was die Gefährdung zusätzlich erhöht.
Der Bezirksrat setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der Schulwegsicherheit ein. Fußgängerüberwege, insbesondere Zebrastreifen, sind gemäß den Richtlinien (R-FGÜ, 2.3) nicht generell ausgeschlossen, sondern ausdrücklich bei wichtigen Fußwegverbindungen und Schulwegen empfohlen. Besonders relevant ist, dass die Polizei bereits Markierungen für ABC-Schützen an der Kreuzung angebracht hat. Diese Markierungen unterstreichen die Notwendigkeit, an dieser Stelle eine sichere Querung zu schaffen.
Die Notwendigkeit, den Antrag jetzt zu stellen, ergibt sich aus der jüngsten Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen
unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Damit wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der zuvor eine Umsetzung ausgeschlossen hätte.
Weitere Maßnahmen wie eine Verkehrsinsel oder eine Ampelanlage könnten die Sicherheit ergänzend erhöhen und die Belastung durch Elterntaxis verringern. Eine umfassende Analyse der Verkehrssituation ist unerlässlich, um die geeignetsten Maßnahmen zu bestimmen.