Drucksache Nr. 15-2406/2016:
Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - Südl. Paracelsusweg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2406/2016
3
 

Bebauungsplan Nr. 299, 4. Änderung - Südl. Paracelsusweg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 299, 4. Änderung - Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und öffentlicher Grünfläche- entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die Kosten für die Errichtung der Schule werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargestellt.

Begründung des Antrages

Durch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Schule“ soll zukünftig der Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle planungsrechtlich gesichert werden. Dieser Neubau ist notwendig geworden, weil die Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg aufgrund von gestiegenen Schülerzahlen an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen ist und dort keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen.

Daneben soll in diesem Bereich auch in Zukunft ein Bolzplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Deshalb soll auf einem Teilbereich der Fläche ein Bolzplatz auf einer öffentlichen Grünfläche festgesetzt werden.

Es ist geplant, das Schulgrundstück über eine Stichstraße mit dem Paracelsusweg zu verbinden und somit öffentlich zu erschließen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 01.11.2016