Drucksache Nr. 15-2404/2016:

Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den Mühlenberger SV von 1973 e.V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2404/2016
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Zuwendung zum Vereinssportstättenbau an den Mühlenberger SV von 1973 e.V.

Antrag,


zu beschließen, dem Mühlenberger SV von 1973 e.V. für den Umbau eines Bürogebäudes zur sportlichen Nutzung eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von
75.000,00

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Maßnahme profitieren alle Mitglieder im Verein gleichermaßen. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt. Der Mühlenberger SV von 1973 e.V. hat mit der Bestandserhebung des LandesSportBundes Niedersachsen vom 01.01.2016 insgesamt 663 Mitglieder, von denen 261 weiblich und 402 männlich sind. Mit 293 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weist der Verein eine Jugendquote von 44,19 % auf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42101.901.2
Sportförderung - sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 75.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -75.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.875,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.625,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.625,00 €

Begründung des Antrages


Auf der Sportanlage am Ossietzkyring, die an den Mühlenberger SV von 1973 e.V. vermietet ist, ist im Rahmen der Umbauarbeiten der IGS Mühlenberg von der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) ein Bürogebäude für den Kommunalen Sozialdienst (KSD) errichtet worden. Zwischen der GBH und der Landeshauptstadt Hannover wurde vereinbart, dass das Gebäude nach Ende der Bauzeit in das Eigentum der Stadt übergeht, mit dem Ziel es einer sportlichen Nachnutzung zuzuführen. Das ehemalige Bürogebäude soll zukünftig vom Mühlenberger SV von 1973 e.V. als Umkleide- und Sanitärgebäude mit einem Büro- und Sportraum genutzt werden. Um das Gebäude für den Sportbetrieb nutzen zu können, sind Umbauarbeiten notwendig. Neben der Anpassung des Bauwerks in Form der Wand- und Deckenkonstruktionen sind eine Herrichtung der technischen Installationen sowie der Einbau von Sanitär- und Duschanlagen erforderlich.

Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 124.000 €, die wie folgt finanziert werden sollen:

1. Eigenleistung Verein 31.000 €
2. Landes-/Stadtsportbund Hannover e.V. 18.000 €
3. Zuwendung Landeshauptstadt Hannover 75.000 €
__________________________________________________________________
insgesamt 124.000 €








Mit diesem Vorhaben wird auch den Erkenntnissen aus der Sportentwicklungsplanung Rechnung getragen. Laut der Versorgungsanalyse besteht bei den normungebundenen Sportinnenflächen, zu denen u.a. Bewegungsräume in Vereinshäusern zählen, lediglich ein Bedarfabdeckungsgrad von ca. 80 %. Durch die geförderte Maßnahme wird zusätzliche normungebundene Sportinnenfläche geschaffen.
52 .22
Hannover / 17.11.2016