Drucksache Nr. 15-2396/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Immobilie Kreipeweg 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.5.10.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2396/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Immobilie Kreipeweg 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.5.10.

Nach unseren Informationen wurde die Immobilie Kreipeweg 1, 30459 Hannover, an einen Bauträger veräußert. Dem Vernehmen nach ist die Errichtung von 3 Reihenhäusern geplant. Nach der Anlage 1 zur Erhaltungssatzung gehört diese Immobilie zu den Gebäuden, die der Erhaltungssatzung unterliegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verkauf bekannt?
2. Gibt es zu geplanten baulichen Maßnahmen bereits eine Bauvoranfrage?
3. Stände die Erhaltungssatzung einem Abriss und Neubaumaßnahmen entgegen?

Antwort der Verwaltung


Zu Frage 1:

Ja, der Verkauf der Immobilie ist bekannt.

Zu Frage 2:

Für das Grundstück Kreipeweg 1 liegt bisher keine Bauvoranfrage vor.

Zu Frage 3:

Durch die Erhaltungssatzung Ricklinger Stadtweg besteht ein besonderer Genehmigungsvorbehalt unter anderem für den Abbruch von baulichen Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs, somit auch für das Gebäude Kreipeweg 1. Wenn ein Neubauvorhaben den Zielen der Erhaltungssatzung entspräche, stünde sie dem Abriss und einem entsprechenden Neubau nicht grundsätzlich entgegen.