Antrag Nr. 15-2395/2004:
Überprüfung des DB-Grundstückes entlang der Einbecker Straße bzgl. der Baumschutzsatzung und einer möglichen Bodenkontermination

Inhalt der Drucksache:

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Überprüfung des DB-Grundstückes entlang der Einbecker Straße bzgl. der Baumschutzsatzung und einer möglichen Bodenkontermination

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, ob durch den "Kahlschlag" an den Grün- anlangen auf dem Bahngelände entlang der Einbecker Straße gegen die bestehende Baumschutzsatzung verstoßen wurde und ob dabei Stoffe aus dem konterminierten Boden freigesetzt und möglicherweise aufgewirbelt wurden.

Begründung

Die bisherige Reaktion seitens der DB AG lässt darauf schließen, dass auf dem ehemaligen Ausbesserungsgelände offensichtlich unkontrolliert Grünanlagen entfernt, auf mehreren Haufen zusammengetragen und Boden umgegraben und aufgewirbelt wurde. Die beauftragten Gärtner hatten offensichtlich keine Kenntnis davon, dass die Grünanlagen als Lärmschutz für die üstra dienten und sie sich gleichzeitig auf konterminierten Boden befanden. Dies könnte der Grund für eine unzureichende Sensibilität bei der Durchführung der "Kahlschlag"-Maßnahmen gewesen sein. Die Verwaltung kann sich jedoch hier nicht gänzlich heraushalten, weil die Möglichkeit des Verstoßes gegen die bestehende Baumschutzsatzung der Stadt Hannover besteht und weil das Aufwirbeln und Verbreiten von konterminierten Bodenanteilen in das Umfeld zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohner führen könnte. Daher muss dies von Seiten der Stadt sorgsam geprüft und untersucht werden.