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Wegweiser durch Förderungen von Bundes- und EU-Projekten zur Aufhebung von Zugangsbarrieren
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, durch gezielte Maßnahmen eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen bundes- und EU-konformen antragsberechtigten Institutionen und potentiellen Fördermittelempfängern (im Sinne von Projektbetreibern) zu erarbeiten. Das Arbeitsergebnis sollte in Form eines Faltblattes festgehalten werden.
Begründung
Soziale Einrichtungen und Organisationen, die vor Ort Sozial-, Umwelt-und Bildungsangebote organisieren, beklagen häufig, dass ihnen Informationen über Bundes- und EU-Fördermittelangebote nicht zugänglich gemacht werden.
Hier liegt offenbar ein Kommunikationsproblem vor. Häufig werden u.a. aus diesem Grunde Bundes- und EU-Fördermittel trotz hoher Bedarfe vor Ort nicht ausgeschöpft.