Anfrage Nr. 15-2393/2020:
Umwidmung von leerstehenden Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunterkünfte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umwidmung von leerstehenden Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunterkünfte

Die Zahl der Flüchtlinge in der LHH liegt weit hinter den in 2015 angenommenen Personen. Aus diesem Grund wird immer wieder von nicht mehr benötigten Plätzen berichtet, die aber wegen langfristiger Mietverträge auch im Leerstand bezahlt werden müssen. Hier könnten Ressourcen für dringend benötigte Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wie hoch ist die Auslastung in den Flüchtlingsunterkünften in unserem Stadtbezirk und in der Stadt gesamt?

2) Bei einer Zusammenlegung von Flüchtlingen zur besseren Ausnutzung der Unterkünfte, (alternativ Ausnutzung von Leerstand in Regionskommunen) würden sich wie viele freie Plätze/ Unterkünfte ergeben?

3) Wie viele Obdachlose könnten in Einzelzimmern der ‘ehemaligen‘ Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden, welche gesetzlichen Hindernisse sprechen gegen eine Unterbringung von Obdachlosen und was kann getan werden, um unter Corona-Bedingungen Sonderlösungen zu vereinbaren?