Antrag Nr. 15-2391/2013:
Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose (Drucksache Nr. 2194/2013 N1 vom 25. Oktober 2013)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Wörter „und Obdachlose“ sowohl in der Überschrift als auch unter Punkt 1 sind ersatzlos zu streichen.
2. Das Wort „vorrangig“ unter Punkt 2 der Verwaltungsvorlage ist ersatzlos zu streichen.
3. Der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage benannte Standort „Am Sandberge“ ist zu streichen. Es ist ein neuer Standort durch die Verwaltung zu benennen. Es wird bei veränderter Gebietsausweisung (Änderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet) eine schon bekannte und der Verwaltung benannte Fläche südlich der Wülferoder Straße zwischen einem Hotel an der Bergstraße und der Stadtbahn vorgeschlagen.
4. Der Standort Kronsberg-Nord in dem Quadranten Oheriedentrift / Von-Escherte-Straße / Lehmbuschfeld / Kreuzbusch ist in die derzeit vorgesehene Bebauung einzupassen. Hier sind die geltenden Regelungen, insbesondere die des Bebauungsplans 1551, einzuhalten.
5. Die Begründung in der veränderten Vorlage ist der veränderten Textfassung des Antragstextes anzupassen (anschließende Begründung nutzen).

Begründung

Zu 1. Mit Obdachlosen wird ein anderes soziales Milieu gemeint, das es mit gleichen baulichen Standards bezüglich des Wohnens wieder zu integrieren gilt – nach einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Wohnheim auf Grund zumeist allgemein prekärer Verhältnisse der Betroffenen innerhalb der auf Freizügigkeit angelegten Europäischen Union. Der Bedarf an weiteren Obdachlosenunterkünften wird auch nicht bestritten, auch nicht die Verpflichtung der Stadt zur Bereitstellung dieser. Deshalb ist hierzu eine neue Verwaltungsvorlage erforderlich – hier auch wieder unter Einbeziehung der betroffenen Stadtbezirksräte (Stadt im Dialog).
Zu 2. Die Standortsuche und -festlegung ist ein in dieser Unterlage eminent wichtiger Teil, der der Verwaltung keine Option für weitere, nicht abgestimmte Standorte eröffnen darf. (Stadt im Dialog)
Zu 3. Auf die Nutzung dieser Fläche als Stadtplatz mit verschiedenen Aktivitäten, die mit einem nicht unwesentlichen Teil mit dem angrenzenden Sportgelände (Fußball, Leichtathletik, Schießen) korrespondiert, aber nicht nur, ist die Verwaltung bereits am 30. September 2013, also etwa einen Monat vor Abschluss der Verwaltungsvorlage am 25. Oktober 2013, mündlich hingewiesen. Eine Reaktion darauf ist ausgeblieben – außer einer Ankündigung auf Befassung. Ein Ersatzstandort wird vorgeschlagen, ist aber vermutlich – wie schon mehrere – hierfür der schnellen Umwidmung zu unterziehen.
Zu 4. Die Einpassung dieses Standorts in die geltenden Regelungen ist der Tatsache geschuldet, dass erwartet wird, dass der nördliche Teil des Wohnquartiers Kronsberg-Nord als Wohnstandort in der Zeit des Bestehens des Wohnheimes ob der Bevölkerungsentwicklung in Hannover maßgeblich baulich fertiggestellt ist.
Zu 5. Die Begründung ist zwar kein konstitutiver Teil des Antrages, trägt aber zur eindeutigen Information eines in der Allgemeinheit wohl sehr beachteten Beschlusses bei.