Drucksache Nr. 15-2389/2019 S1:
ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-1483/2019 "Aufstellung eines Trinkbrunnens auf dem Badenstedter Markt"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2019
TOP 7.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2389/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ÄNDERUNGSANTRAG zu Drucks. Nr. 15-1483/2019 "Aufstellung eines Trinkbrunnens auf dem Badenstedter Markt"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.09.2019
TOP 7.3.1.1.

Beschluss


Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert Trinkbrunnen auf den gut frequentierten Plätzen des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Badenstedter Marktplatz, Davenstedter Marktplatz, Bürgergemeinschaftshaus Ahlem) aufzustellen, bzw. vorhandene Trinkbrunnen ganzjährig (mit Ausnahme von Dauerfrostperioden) nutzbar zu machen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Verwaltung steht der Installation von Trinkwasserbrunnen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Zurzeit werden zwölf Trinkwasserbrunnen auf öffentlichen Plätzen betrieben, bei denen sich jede/r kostenlos mit Trinkwasser versorgen kann. Hierzu gehört auch der vorhandene Trinkwasserbrunnen auf dem Davenstedter Markt.

Für die Installation eines Trinkwasserbrunnens entstehen Kosten von rund 20.000 EUR.
Aktuell sind im städtischen Investitionsprogramm bis 2023 für die Aufstellung weiterer Trinkwasserbrunnen keine finanziellen Mittel vorhanden.

Die Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Hannover werden grundsätzlich im Winterhalbjahr abgestellt und entleert, da sich Frostperioden nicht vorhersagen lassen und bereits eine frostige Nacht zu erheblichen Schäden an der Anlage führen kann.

Für eine ganzjährige Nutzung der Trinkwasserbrunnen wären größere Baumaßnahmen an der technischen Einrichtung notwendig. Hierzu gehörten beispielsweise die Erstellung eines Stromanschlusses und der Einbau einer Begleitheizung. Die Beplanung müsste für jeden Trinkbrunnen separat stattfinden.


Da aus energetischer Sicht ein Betrieb im Winterhalbjahr nicht empfohlen wird, wird die Verwaltung von der Ertüchtigung von Trinkwasserbrunnen für einen Winterbetrieb absehen.