Drucksache Nr. 15-2384/2016 S2:
ENTSCHEIDUNG:
Brunnenplastik "Aquarium" als öffentliche Kunst für Groß-Buchholz erhalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.12.2016
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
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2. Entscheidung
15-2384/2016 S2
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ENTSCHEIDUNG:
Brunnenplastik "Aquarium" als öffentliche Kunst für Groß-Buchholz erhalten
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.12.2016
TOP 8.1.1.

Beschluss


Auf dem Areal des Oststadtkrankenhaus steht die Brunnenplastik "Aquarium" von Kurt Schwerdtfeger. Die Verwaltung wird aufgefordert, dass die Brunnenplastik als öffentliche Kunst in Groß-Buchholz erhalten bleibt.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt.

Die Verwaltung hat den Brunnen in ihre Verhandlungen mit aufgenommen und im Kaufvertrag über das Gesamtgelände vereinbart, dass die Käuferin die Brunnenplastik sorgfältig abbaut und einlagert und nach Fertigstellung des Gebietes an geeigneter Stelle als Plastik (d.h. also ohne Brunnen) wieder aufstellt. Der Beschluss zum Verkauf wurde mit der Drucksache Nr. 1321/2017 gefasst. In der Drucksache ist der Umgang mit dem Brunnen ausdrücklich erwähnt und dargestellt. Der Drucksache wurde in der Sitzung des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld am 01.06.2017 einstimmig zugestimmt.