Drucksache Nr. 15-2384/2007 S1:
Entscheidung:
Schadstoffbelastung des Hauses 2 auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2384/2007 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sitzung am 17.10.2007,TOP 7.2.1

Entscheidung:
Schadstoffbelastung des Hauses 2 auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert im Gebäude 1 Messungen und Untersuchungen hinsichtlich möglicher Schadstofflkonzentrationen durchzuführen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Mit der Drucks. Nr. 15-2384/2007 werden Schadstoffuntersuchungen für das Gebäude Nr. 1 gefordert, die begründet werden mit den im Gebäude Nr. 2 festgestellten Schadstoffkonzentrationen und der Tatsache, dass beide Gebäude über einen Verbindungsgang im ersten Geschoss miteinander verbunden sind. Die Verwaltung hat jedoch bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Antrag die Frage einer möglichen Schadstoffbelastung im Gebäude 1 in Zusammenarbeit mit der Region Hannover übergeprüft; seitens des Eigentümers wurde ein externer Gutachter eingeschaltet. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden wie folgt zusammengefasst:

Problemstellung:

In Gebäude 2 wurde in verschiedenen Untersuchungsschritten eine Belastung der Bausubstanz mit Nitrosaminen bis ins Dachgeschoss festgestellt. Die Belastung in den oberen Geschossen (die ausschließlich als Verwaltungsräume bzw. Betriebskantine genutzt wurden) ist offensichtlich auf Kamineffekte sowie den Betrieb einer Absauganlage über der Betriebskantine im 3. Obergeschoss zurückzuführen. Das Gebäude 2 ist durch einen Verbindungsgang mit dem Gebäude 1 verbunden. Von daher konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, dass möglicherweise auch in Gebäude 1 Nitrosamine gelangt sein könnten. In Abstimmung zwischen dem Gutachter, der Region Hannover und der Verwaltung der Stadt wurden im Auftrag der Eigentümerin Bausubstanzuntersuchungen im Verbindungsgang durchgeführt.

Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen:

Im Rahmen der Untersuchungen wurden je eine Mischprobe aus dem Putz des direkt an Gebäude 2 angrenzenden Teils des Verbindungsganges sowie aus dem Ziegelstein auf Nitrosamine untersucht. Die Gehalte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze bzw. waren Nitrosamine nicht nachweisbar.

Bewertung der Ergebnisse:

Aus Sicht des Gutachters sprechen die festgestellten Befunde gegen den Anfangsverdacht, dass Nitrosamine über den Luftpfad in das Gebäude 1 gelangt sein könnten. Diese Einschätzung wird von den Verwaltungen der Region und der Stadt außerdem aus folgenden Gründen geteilt:

· Der beprobte Putz als geeignetes Untersuchungsmedium (Schadstoffsenke) ist nachweislich seit Jahrzehnten nicht erneuert worden und weist keine Nitrosaminbelastungen auf.
· Der untersuchte Bereich des Verbindungsganges schließt unmittelbar an Gebäude 2 an; in Richtung auf Gebäude 1 wäre eher noch mit abnehmenden Gehalten zu rechnen.
· Ein relevanter Luftstrom von Gebäude 2 in Richtung Gebäude 1 ist wegen der in Ge-
bäude 2 betriebenen Absauganlage unwahrscheinlich.

Das Vorhandensein von Primärquellen aus der Zeit der Nutzung durch die Conti innerhalb von Gebäude 1 sind außerdem auszuschließen.

Die Verwaltung sieht aus den vorstehend ausführlich dargestellten Gründen keine Veranlassung, den Eigentümer des Gebäudes aufzufordern, in Gebäude 1 Untersuchungen auf Nitrosamine durchführen zu lassen.