Drucksache Nr. 15-2377/2018 S1:
Verkehrsberuhigung in der Adolfinenstraße und Am Kalkbruche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 01.11.2018
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2377/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrsberuhigung in der Adolfinenstraße und Am Kalkbruche
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 01.11.2018
TOP 6.1.1.

Beschluss

Im gesamten Bereich der ‘Adolfinenstraße‘ und ‘Am Kalkbruche‘ eine umfangreiche
Verkehrsberuhigung einzurichten.

Entscheidung

Dem Antrag, im gesamten Bereich ‚Adolfinenstraße‘ und ‚Am Kalkbruche‘ eine umfangreiche Verkehrsberuhigung einzurichten, wird nicht gefolgt.

Die im Antrag angeführten Wohnstraßen sind Teil des Erschließungsstraßennetzes für das Wohnquartier zwischen ‚Heisterbergallee - Carlo-Schmid-Allee - Kieselgrund – Geveker Kamp‘.
Aufgrund der geografischen Lage des Wohngebietes führen dessen Straßen und Wege ausschließlich Anliegerverkehr sowie die Quartierbedingten Wirtschaftsverkehre. Linienverkehr ist nicht vorhanden. Die Straßen ‚Adolfinenstraße‘ und ‚Am Kalkbruche‘ haben unmittelbar als auch mittelbar eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz ‚Heisterbergallee‘ und ‚Geveker Kamp‘.
Die im Wohnquartier vorhandenen, unterschiedlichen Bebauungsformen mit einer bis zu
8-geschossigen, überwiegenden Zeilenbebauungen, aber auch Punkthäuser sowie den Gemeinschaftseinrichtungen Grundschule und Kita, verursachen die Verkehrsstärke des auftretenden Erschließungsverkehrs. Die Straßen unterliegen gemäß ihrer Widmung der uneingeschränkten Nutzung durch den Gemeingebrauch. Dieser Nutzungsanspruch und das daraus auftretende Verkehrsaufkommen sind nicht einschränkbar.

Für eine flächenhafte Einrichtung fahrdynamisch ausgebildeter baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, wie Teilaufpflasterungen und/oder Plateaupflasterungen ist zu berücksichtigen, dass für die insgesamt 1,07 km langen Straßen ein erheblicher Aufwand zu leisten wäre. Die lokal beschränkte Wirksamkeit bedingt eine Anzahl von Aufpflasterungen mit entsprechendem Finanzierungsaufwand.
Die verfügbaren Fahrbahnbreiten müssen so breit sein, dass der Zweiradverkehr möglichst an den Einbauten vorbeifahren kann, ein Kfz aber mindestens zum einhüftigen Überfahren gezwungen wird. Eine lokale bauliche Umgestaltung, ggf. mit Entfall von Stellplätzen zur Schaffung der Voraussetzungen wäre manchen Orts nicht ausgeschlossen.
Derartig eingerichtete Maßnahmen führen für unmittelbar anliegende Bewohner ggf. zu negativen Begleiterscheinungen, wie Immissionen. Das Befahren der Straßen durch Rettungsfahrzeuge, insbesondere Liegentransportfahrten, wird erschwert. Ebenso entstehen Erschwernisse für die Straßenreinigung und dem Winterdienst.
Örtliche Gegebenheiten wie Kurven und Einmündungen mit der Rechts-vor-Links-Regelung wirken, wenn auch nur lokal, geschwindigkeitsdämpfend.

Die Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung in der Straße ‚Am Kalkbruche‘ zwischen der Straße ‚In der Steinbreite‘ und ‚Adolfinenstraße‘, mit der Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h und der für Verkehrsanlagen maßgebende V85 mit 36 km/h, geben der Verwaltung keine Veranlassung, eine Verkehrsberuhigung durchzuführen.