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Wie bekannt geworden ist, müssen Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken im Stadtbezirk Mitte noch immer Schichten von 24 Stunden am Stück vollbringen, obwohl die Konzentration der Ärzte entsprechend nachlässt und die Fehlerquote am Ende solcher Schichten nachweislich um ein Vielfaches höher liegt als am Anfang.
Angedachte Ruhezeiten werden innerhalb dieser Zeiten teilweise nur dann gewährt, wenn es das Patientenaufkommen zulässt.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird gefragt, ob dieser Missstand bekannt ist,
wer die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwacht und ggf. Ermittlungsverfahren
einleitet sowie wie viele Mitarbeiter die Einhaltung des ArbZG überwachen,
wie viele Ermittlungsverfahren 2008 und 2009 mit Bezug zum Stadtbezirk Mitte eingeleitet worden sind und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden.
Vorbemerkung:
Das Auskunftsrecht der Fraktionen leitet sich von den im § 39 a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) normierten Mitgliedschaftsrechten der Ratsmitglieder ab.
Danach kann jede Ratsfrau und jeder Ratsherr zum Zweck der eigenen Unterrichtung vom Oberbürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.
Dieses Auskunftsrecht besteht umfassend für alle Angelegenheiten der Gemeinde, also für Angelegenheiten des eigenen und übertragenden Wirkungskreises (vgl. Kommentar zur NGO Blum/Baumgarten/Beckhof/Behrens/Göke). Eine gewisse inhaltliche Begrenzung besteht darin, dass sich der Auskunftsanspruch gegen den Oberbürgermeister richtet. Die Frage muss sich daher auf einen Gegenstand beziehen, über den der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit, also in erster Linie als Leiter der Gemeindeverwaltung oder als Vertreter der Gemeinde nach Außen, Kenntnis erlangt hat oder erlangen kann. Hierzu gehört auch das Wissen, dass er als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen nach § 111 NGO erlangt hat.
Gegenstand der Anfrage sind jedoch bundesgesetzliche Regelungen und Inhalte von Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern außerhalb der Stadtverwaltung sowie verbundener Einrichtungen und Unternehmen.
Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.
Die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung nimmt mit ihren zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Umweltministerium und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit unterstellt.
Weitergehende Auskünfte kann die Verwaltung nicht geben.