Antrag Nr. 15-2377/2006:
Verfahrensregelungen zur Vergabe des Bürgerpreises

Inhalt der Drucksache:

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Verfahrensregelungen zur Vergabe des Bürgerpreises

Antrag,

Verfahrensregelungen zur Vergabe des Bürgerpreises

Antrag:

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Der Stadtbezirksrat Ricklingen vergibt einmal im Jahr einen Bürgerpreis an Einzelpersonen, Personengruppen, Einrichtungen oder Institutionen aus dem Stadtbezirk, die sich für soziale Belange eingesetzt haben oder sich in sonstiger Weise um den Stadtbezirk verdient gemacht haben.
2. Der Bürgerpreis ist mit 1.000 Euro für Einzelpersonen und mit 1.500 Euro für Personengruppen, Einrichtungen und Institutionen dotiert.
3. Das Vorschlagsrecht haben die im Bezirksrat vertretenen Parteien und alle Bürger und Bürgerinnen aus dem Stadtbezirk.
4. Über die Vergabe entscheidet der Bezirksrat in nichtöffentlicher Sitzung.

Begründung:

Mit der Vergabe eines Bürgerpreises anerkennt der Stadtbezirksrat den besonderen Einsatz für das Gemeinwohl im Stadtbezirk Ricklingen.