Antrag Nr. 15-2376/2006:
Verfahrensregelungen zur Behandlung von Anträgen auf Haushaltsmittel des Bezirksrates

Inhalt der Drucksache:

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Verfahrensregelungen zur Behandlung von Anträgen auf Haushaltsmittel des Bezirksrates

Antrag,

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

A. Finanz-AG

1. Der Bezirksrat Ricklingen bildet als interfraktionellen Arbeitskreis eine Finanz-AG, die die Beschlüsse über die Verwendung bezirksratseigener Haushaltsmittel vorbereitet.

2. Die Finanz-AG besteht aus dem Bezirksbürgermeister, der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin, jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der SPD und der CDU, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter von B90/DIE GRÜNEN und den Einzelvertretern.

3. Als Anlaufstelle für Anträge auf Haushaltsmittel des Bezirksrates werden der Bereich für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten sowie der Bezirksbürgermeister benannt. Diese leiten die eingegangenen Anträge an die Mitglieder der Finanz-AG (mit Anlagen) bzw. des Bezirksrates (Antragsschreiben ohne Anlagen) weiter.

4. Den Vorsitz der Finanz-AG hat der Bezirksbürgermeister. Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin vertritt den Bezirksbürgermeister im Vorsitz.

5. Die Finanz-AG trifft keine Beschlüsse über die Vergabe von bezirkseigenen Mitteln. Sie berät die Antragsteller, klärt Fragen in Zusammenhang mit den Anträgen und erarbeitet für den Bezirksrat Beschlussvorlagen.

6. Die Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel erfolgt durch den Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten, der in den Sitzungen der Finanz-AG jeweils über den Stand der zur Verfügung stehenden Mittel berichtet.





B. Leitlinien zur Vergabe eigener Mittel

1. Die Haushaltsmittel sollen vorrangig als Anschubfinanzierung für Projekte im Stadtbezirk eingesetzt werden.

2. Eine Förderung erfahren nur Projekte, für die eine angemessene Eigenleistung nachgewiesen ist.

3. Antragsteller sollen einen Kostenvoranschlag vorlegen.

4. Vom Antragsteller ist der Nachweis zu erbringen, dass die Stadtverwaltung eine Finanzierung aus dem Gesamthaushalt ablehnt oder nur eine Teilfinanzierung vornimmt.

5. Die Haushaltsmittel werden nur zweckgebunden vergeben.

6. Die Finanzierung von Folgekosten aufgrund der Vergabe der Haushaltsmittel wird ausgeschlossen.

7. Es werden keine Beihilfen für Mieten und Gehälter gewährt.

8. Es werden keine dauernden Zahlungen gewährt.


C. Eilentscheidungen

1. Der Bezirksbürgermeister wird ermächtigt, in begründeten eilbedürftigen Fällen Kostenzusagen bis zu 1.000 Euro zu erteilen.
2. Die Zusagen im Rahmen der Ermächtigung zu Ziff. 1 sind durch Bezirksratsbeschluss nachzuvollziehen.