Drucksache Nr. 15-2372/2019 S1:
Entscheidung
Fahrradfurt - Markierung auf der Karl-Wiechert-Allee
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2372/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Fahrradfurt - Markierung auf der Karl-Wiechert-Allee
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.09.2019
TOP 7.1.4.

Beschluss

Zwischen dem Gelände des Abfallzweckverbandes der Region Hannover (Karl-Wiechert-Allee 60C) und dem Gelände der Cochlear-Deutschland GmbH (Karl-Wiechert-Allee 76A) wird die K-W-A- hier als Zufahrtstraße vom Weidetorkreisel aus kommend geführt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Stelle, wo der Radweg kreuzt eine Radwegmarkierung auf der Fahrbahn anzubringen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Eine Bevorrechtigung der Rad Fahrenden an der besagten Stelle kann aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht erfolgen, da zu befürchten ist, dass es zu den Stoßzeiten zu Rückstauungen des Individualverkehrs in den Weidetorkreisel hinein kommen kann. Dieses ist vor dem Hintergrund der ohnehin schon erhöhten Gefahrenlage im Weidetorkreisel der Verkehrssicherheit kontraproduktiv.

Zudem sieht die Verwaltung bei einer Bevorrechtigung die Gefahr, dass die Rad Fahrenden nicht bzw. nicht rechtzeitig von dem hohen Anteil an Großfahrzeugen (AHA, Feuerwehr) gesehen werden.