Antrag Nr. 15-2370/2019:
Radwegmarkierung Groß Buchholzer Straße

Inhalt der Drucksache:

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Radwegmarkierung Groß Buchholzer Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung die Radwegmarkierung an der Groß- Buchholzer- Straße zwischen Kapellenbrink und Roderbruchstraße erneuert.

Begründung


Das Verkehrszeichen Nr. 315 erlaubt den Autos das halbseitige Parken auf dem Seitenstreifen in Richtung Geh- und Radweg. Da der zur Fahrbahn gerichtete Belag durchgängig aus Asphalt besteht und somit keine optische Trennung zum Radweg möglich ist, parkt die Mehrzahl der Autos weit in den Radweg hinein, dieser wird dadurch auf stellenweise unter 50 cm verengt. Im Bereich von Laternen oder Verkehrszeichen ist dadurch ein Ausweichen auf den Gehweg erforderlich.