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Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2194/2013
Standorte für den Neubau von Wohneinheiten für Flüchtlinge und Obdachlose
Antrag,
Antrag
1. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen.
2. dem Neubau dieser Wohnheime, vorrangig auf den in der Anlage zur Drucksache 2194/2013vorgeschlagenen Standorten, zuzustimmen.
3. die Wohnheime sollen von der GBH errichtet werden.
4. die Bevölkerung wird durch die Verwaltung auf die Wohnheime und Ihre Bewohner/innen informiert, um möglichen Konflikten frühzeitig zu begegnen.
Begründung
zu 1.) Die Errichtung von weiteren Wohneinheiten für Flüchtlinge und Asylsuchende ist notwendig. Wir teilen nicht die pessimistische Analyse der Verwaltung, doch ist eine rechtzeitige Vorbereitung notwendig, um kurzfristig auf einen steigenden Bedarf reagieren zu können.
zu 2.) Der Standort in Döhren ist nicht optimal, denn durch die "Abgelegeheit" von anderer Wohnbebauung wird keine Eingliederung gefördert. Die Bewohner/innen bleiben unter sich. Da das Grundstück in städtischen Besitz ist, entfallen aber Kaufkosten. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufsmöglichkeiten sind gegeben.
zu 3.) Eine Errichtung durch Dritte ist nicht sinnvoll, da die Stadt die Wohnheime wieder anmieten muss.
Auf Dauer ist dies teurer als ein Eingenbetrieb (Beispiele gibt es aus anderen Städten genug, wo städtisches Eigentum verkauft und dann zurück gemietet wurde.). Offentliche Private Partnerschaft lehnen wir ab, weil die Kommune bezahlt und Dritte verdienen.
zu 4.) Bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, kommt es häufig zum sogenannten St. Florian-Prinzip innerhalb der Bevölkerung, das frei übersetzt bedeutet: Solidarität mit Flüchtlingen ja, aber bitte nicht vor der eigenen Haustür. Daher ist die frühzeitige Einbeziehung der Einwohner des betreffenden Stadtbezirks unerlässlich