Drucksache Nr. 15-2370/2009 S2:
Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2009
TOP 13.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
2. Entscheidung
15-2370/2009 S2
0
 

Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2009
TOP 13.3.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne der bestmöglichen Verkehrssicherheit von in der Umgebung lebenden Kindern, die Querungsmöglichkeit über die Gneisenaustraße in Höhe des Spielplatzes/Einmündung Wegenerstraße zu verbessern. Zudem soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen Seelhorststraße und Wegenerstraße (in Zusammenarbeit mit der Polizei) über einen Zeitraum von mehreren Tagen aktiv überwacht werden.

Um langfristig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ausreichenden Achtsamkeit der Kraftfahrzeuglenker im Bereich der zu schaffenden Querungshilfe sicherzustellen sind auch bauliche Maßnahmen wie beispielsweise „Bremsschwellen“ zu prüfen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die im Antrag beschriebene Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird durch die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung bestätigt.
Während 164 Zählstunden wurden 15.417 Fahrzeuge erfasst.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge betrug 32,4 km/h.
Bauliche Maßnahmen zur Dämpfung der Geschwindigkeit wie die vorgeschlagenen „Bremsschwellen“, sind in der Gneisenaustraße ungeeignet. Die Schwellen haben nur begrenzte Wirkung, sind insbesondere für den Zweiradverkehr ein sicherheitstechnisches Problem und für die Anlieger eine zusätzliche Lärmquelle.
Für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden im Rahmen der Möglichkeiten, die polizeiliche und die Eigenüberwachung veranlasst.

Die Querungsmöglichkeit im Bereich Gneisenaustraße/Wegenerstraße ist baulich verkehrssicher. Die Zeiträume zwischen den Fahrzeugen sind ausreichend. Insbesondere Kinder und Senioren können die Straße während Zeitlücken sicher überqueren.
Bei der Prüfung des Antrages wurde zudem festgestellt, dass im Knotenbereich an Stellen von Bordsteinabsenkungen verkehrswidrig geparkt wird.
Um dies abzustellen, wurde der Verkehrsaußendienst der Verwaltung gebeten, das Freihalten der Bereiche zu überwachen.