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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Zwischennachricht:
Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2009
TOP 13.3.2.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne der bestmöglichen Verkehrssicherheit von in der Umgebung lebenden Kindern, die Querungsmöglichkeit über die Gneisenaustraße in Höhe des Spielplatzes/Einmündung Wegenerstraße zu verbessern. Zudem soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen Seelhorststraße und Wegenerstraße (in Zusammenarbeit mit der Polizei) über einen Zeitraum von mehreren Tagen aktiv überwacht werden.
Um langfristig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ausreichenden Achtsamkeit der Kraftfahrzeuglenker im Bereich der zu schaffenden Querungshilfe sicherzustellen sind auch bauliche Maßnahmen wie beispielsweise „Bremsschwellen“ zu prüfen.
Zwischennachricht:
Eine Entscheidung der Verwaltung kann zum vorgesehenen Termin nicht getroffen werden.
Voraussetzung für eine Entscheidungsfindung ist das Vorliegen der geforderten Verkehrserhebung und der Verkehrsüberwachung. Diese waren von der Verwaltung ursprünglich für die 2. Kalenderwoche 2010 vorgesehen und musste aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung verschoben werden.
Die Entscheidung der Verwaltung erfolgt unaufgefordert nach Vorliegen der Auswertung der Verkehrserhebung und Verkehrsüberwachung.